InterRisk mit neuen Hausrat-Bedingungen

Quelle: Pressefoto Interrisk (Ausschnitt)

In den Hausratkonzepten L, Xl und XXL hat die InterRisk mit Wirkung zum 08.07.2013 neue Bedingungen umgesetzt. So verzichtet der Versicherer beispielsweise auf Leistungseinschränkungen im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die in vielen Bundesländern geltende Pflicht zum Einbau und zur Wartung von Rauchwarnmeldeanlagen.

Grundlage für die Bedingungsänderungen sind die aktuellen Muster-VHB 2010, Stand 01.01.2013; sie wurden auf alle Konzepte übertragen, teilte InterRisk mit.
Zu den Neuerungen zählt u.a. der ausdrückliche Verzicht auf Leistungeneinschränkungen im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die in vielen Bundesländern geltende Pflicht zum Einbau und zur Wartung von Rauchwarnmeldern.

Für die Konzepte XL und XXL gelten ab sofort eine Vielzahl von Deckungserweiterungen sowie deutlich erhöhte Entschädigungsgrenzen. So ist zukünftig im Rahmen des XXL- Konzeptes Trickdiebstahl und Kartenmissbrauch bis 10.000 Euro versichert. Diebstahl am Arbeitsplatz und Online-Phishing sind jeweils bis 3.000 Euro in den XXL-Schutz eingeschlossen.

Die Neuerungen gelten für das Neugeschäft und für Bestandsverträge auf der Grundlage der Hausratbedingungen B26 – B28 im Rahmen der Innovationsklausel ab dem 08.07.2013.

Quelle: InterRisk