Streit um Führerschein-Finanzierung - Bundesagentur für Arbeit verliert vor Gericht

Quelle: Geralt@pixabay.com (Ausschnitt)

Wie genau nimmt es die Bundesagentur für Arbeit mit dem „Fordern und Fördern“? Ein Mitarbeiter, der jungen Arbeitslosen eine Führerscheinausbildung ermöglichte und damit die Jobchancen der Jugendlichen deutlich verbesserte, wurde kurzerhand vor Gericht gezerrt. Die Richter aber entschieden auf Freispruch, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet.

Dass ein Führerschein in der heutigen Arbeitswelt nahezu obligatorisch ist, wird kaum jemand bestreiten wollen. Ob Handwerker, Bauarbeiter oder Einzelhandelskaufmann: Viele Arbeitgeber fordern sogar den Nachweis eines Führerscheins bei der Stellenausschreibung. Wer kein Auto fahren darf, geht bei einer Bewerbung schnell leer aus.

Dennoch wurde ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur vor Gericht gezerrt, weil er jugendlichen Arbeitslosen eine Führerscheinausbildung aus Mitteln der Behörde ermöglicht hatte – ein Verstoß gegen interne Weisungen der Nürnberger Zentrale. Obwohl ihm der Staatsanwalt „Uneigennützigkeit“ und edle Motive bescheinigte, sollte der angeklagte Oberamtsrat eine Geldstrafe von über 25.000 Euro zahlen. Er habe der Bundesagentur vorsätzlich einen Schaden zugefügt, begründete der Staatsanwalt die Strafforderung.

Der Angeklagte wehrte sich jedoch mit dem Argument, dass gegen Ende des Haushaltsjahres noch Gelder verfügbar waren, die nicht verfallen sollten. Zudem betonten die beiden Verteidiger des Angeklagten, dem Oberamtsrat sei ausdrücklich die Kompetenz erteilt worden, Abweichungen von den Weisungen zu genehmigen. Über vier Jahre habe er interne Ermittlungen über sich ergehen lassen müssen, beklagte sich der Beamte in seinem Schlussplädoyer. Dies sei ein einmaliger Vorgang und stehe möglicherweise im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gewerkschafter und Personalratsmitglied.

Auch das Landgericht Saarbrücken sah keinen Grund für eine Verurteilung. Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung betonten die Richter, dass die Verhaltensweise des Angeklagten zwar nicht den Vorstellungen der Nürnberger Zentrale entsprochen, aber das gleiche Ziel verfolgt habe: Die Beseitigung von Arbeitslosigkeit.

Dass das „Fehlverhalten“ des Jobcenter-Mitarbeiters Erfolg hatte, lässt sich übrigens auch statistisch belegen. Schon nach der ersten Aktion seien neun von zehn jungen Teilnehmern in eine Arbeit vermittelt worden. Es habe also weder einen Vorsatz zur Schädigung noch einen Schaden gegeben, urteilte das Landgericht.

Die Bundesagentur für Arbeit fährt bereits seit Jahren einen harten Sparkurs, die Gelder für Weiterbildungen wurden deutlich zurückgefahren. Im März 2013 hatte die Behörde angekündigt, zehntausende Stellen streichen zu wollen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung