Bundesregierung will Kostenrecht vereinfachen

Zum 01. Juni tritt das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Zu den Zielen des Gesetzes gehört es, die Kosten für Anwälte, Notare und Gerichtsverfahren neu zu strukturieren und verständlicher zu gestalten. In der Folge seien Kostensteigerungen für Rechtsuchende zu befürchten, warnten die Concordia Versicherungen.

Eines der wesentlichen Ziele des Gesetzes ist die Erhöhung der Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren. Nötig sei dies, um Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte auszugleichen, die u.a. mit der Anhebung der Vergütung bzw. Entschädigung für z.B. Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen verbunden sind.
Auch der Zuschussbedarf der Länder, der durch die allgemeine Kostenentwicklung und durch kostenwirksame Gesetze gestiegen ist, soll zurückgeführt werden.

Für den Rechtsuchenden bedeutet das neue Gesetz unter dem Strich jedoch vor allem eines: im Streitfall neue bzw. höhere Gebühren.
„Es ist zu befürchten, dass die steigenden Gebühren künftig nicht wenige Bundesbürger davon abhalten werden, ihr Recht zu suchen“, warnt Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen in Hannover.
Um für den juristischen Fall der Fälle vorzusorgen, verfügen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bislang rund 21 Millionen Bundesbürger über eine Rechtsschutzversicherung. Für diese Kunden gaben die deutschen Versicherungsunternehmen im Jahr 2011 mehr als 2,3 Milliarden Euro aus, unter anderem für Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.

Die Änderungen und Neufassungen betreffen u.a.: das Gerichtskostengesetz (GKG), das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG), das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).