Krankenversicherung - VZBV-Chef fordert Zusammenführung von GKV und PKV

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Krankenversicherung - VZBV-Chef Gerd Billen fordert die Zusammenführung von GKV und PKV. Wie eine mögliche Zusammenführung von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) gelingen kann, ist Gegenstand eines Zehn-Punkte-Planes, den die Bertelsmann Stiftung und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) heute in Berlin vorstellen.

VZBV-Chef Gerd Billen fordert eine integrierte Krankenversicherung und damit die Zusammenführung von GKV und PKV. "Die Aufspaltung der Krankenversicherung ist ineffizient und problematisch für Selbstständige und Geringverdiener. Deutschland ist das letzte Land der Erde, wo dieses Modell besteht", erklärt Aart De Geus, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung. Die Zeit sei reif für eine integrierte Krankenversicherung. "Eine integrierte Krankenversicherung ist im Interesse aller, auch der privat Versicherten", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. "Gerade privat Versicherte müssen aktuell wieder mit höheren Beiträgen rechnen. Die Gesundheitspolitik muss in der kommenden Legislaturperiode eine Richtungsentscheidung für die Integration von GKV und PKV treffen, damit alle Akteure wissen, wohin die Reise geht."

Integrierte Krankenversicherung ist im Interesse Aller

Welche Reformschritte notwendig und welche Frage zu klären sind, beschreibt ein Zehn-Punkte-Plan, den die Bertelsmann Stiftung und vzbv heute in Berlin vorstellen. Dazu gehöre die Angleichung der ärztlichen Vergütung, die für die Ärzte insgesamt aufkommensneutral erfolgen solle. Leistungen sollen künftig gleich vergütet werden – unabhängig von der Krankenversicherung, die der Versicherte hat. "Wir sehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken für eine Zusammenführung der Systeme. Die Regelung der Krankenversicherung steht vielmehr mitten im Gestaltungsraum der Politik", so Aart De Geus.

Im Hinblick auf grundsätzliche Ausgestaltungsmerkmale soll sich die integrierte Krankenversicherung an der heutigen GKV orientieren. Eine Differenzierung von Krankenversicherungsbeiträgen nach Alter oder individuellem Gesundheitsrisiko soll künftig ausgeschlossen sein. "Alle Krankenversicherungsanbieter müssen künftig von allen Versicherten frei wählbar sein. Die Beiträge sollen dabei die Leistungsfähigkeit der Versicherten widerspiegeln", fordert Billen. In diesem Zusammenhang sprechen sich beide Organisationen für eine Finanzierung der Krankenversicherung aus drei Säulen aus: den Beiträgen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie aus Steuermitteln.

Krankenversicherungen müssen künftig von allen Versicherten frei wählbar sein

Die derzeit von den Parteien diskutierten Vorschläge zur Einbeziehung nicht sozialversicherungspflichtiger Einkommen in die Krankenversicherung sind in einer von beiden Organisationen heute vorgestellten Studie des Berliner IGES-Instituts miteinander verglichen und anhand der Kriterien "Gerechtigkeit", "Nachhaltigkeit" und "Effizienz" bewertet worden. Die Szenarienberechnungen ergaben, dass bei der Heranziehung von Steuermitteln Versicherte mit hohem Einkommen aufgrund der Progression stärker zur Finanzierung des Krankenversicherungssystems herangezogen werden, als es bei einer bloßen Ausweitung der Beitragspflicht auf andere Einkommensarten der Fall wäre.

Beide Finanzierungsvarianten eröffnen jedoch Spielräume für finanzielle Entlastungen unterer Einkommen. Im Fall der Steuerfinanzierung profitieren hiervon Ruheständler stärker als abhängig Beschäftigte; im Fall der Ausweitung der Beitragspflicht verhält es sich tendenziell umgekehrt. Vorteile hat eine direkte Steuerfinanzierung vor allem hinsichtlich ihrer Effizienz, da keine zusätzlichen administrativen Kosten entstehen. Sowohl die Ausweitung der Beitragspflicht auf andere Einkommen als auch die Durchführung eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs für einkommensunabhängige Prämien ziehen Bürokratiekosten in Höhe von über 175 Millionen Euro nach sich. Um die steuerliche Co-Finanzierung der Krankenversicherung gegen kurzfristige Schwankungen im Bundeshaushalt zu schützen, empfiehlt die Studie, den derzeitigen Bundeszuschuss in einen "Bundesbeitrag" umzuwandeln und gesetzlich an das Aufkommen aus der lohnzentrierten Beitragsfinanzierung zu koppeln.