BaFin Präsidentin wehrt sich gegen Vorwürfe im S&K-Skandal

Die Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dr. Elke König, wehrt sich gegen Vorwürfe, wie im Falle des jüngstens Skandals um die Immobiliengruppe S&K aus Frankfurt, die Anleger nicht ausreichend zu schützen. Sie macht es aber nicht direkt, in einem hausinternen Interview stellt sie dar, welche Aufgabe die BaFin hat und wo ihre Grenzen sind.

Die Gründer der Immobiliengruppe S&K, Stephan Schäfer und Jonas Köller, hatten mit ihrem exzessiven Lebensstil die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen. Dabei sollen sie im grossen Stil Anleger geprellt haben, in dem sie Geld für Immobilien einsammelten, die sie auf betrügerische Weise höher bewerteten. Aber damit nicht genug, über mehrere Jahre soll die S&K Gruppe über drei Tochterunternehmen Lebensversicherungsprolicen gegen faule Immobilien-Anteile getauscht haben. Den Kunden wurde versprochen, ihr Vermögen innerhalb von 10 Jahren zu verdoppeln.

Dieses Tauschgeschäft hatte die BaFin schon seit längerer Zeit für ungültig erklärt. Da die angesparten Gelder beim Unternehmen verbleiben und das ein Einlagengeschäft darstellt, wäre ein Zulassung der BaFin notwendig gewesen. Im Falle S&K schaute sie jedoch einfach weg. Die offizielle Begründung ist, dass die BaFin den Untersuchungsbehörden, die schon mehrere Monate zuvor die S&K Gruppe im Visier hatten, nicht behindern wollte. Tatsache ist aber, dass viele Anleger gewarnt gewesen wären, wenn die BaFin der S&K Gruppe das Geschäft untersagt hätte.

In dem heutigen selbstverfassten Interview stellt Elke König klar, dass der Schutz der Anleger nicht die Aufgabe der BaFin ist. Und der aufmerksame Leser staunt nicht schlecht, Elke König spricht für den mündigen Anleger, der für seine Anlagen auch selbst die Verantwortung zu tragen hat. Scheinbar ist Elke König kein Fan der Verbraucherschutz-Auswüchse der Europäischen Union. An Stelle der BaFin verweist Elke König auf die Ombudsmänner. Im aktuellen Fall wäre das sicher keine Hilfe gewesen, denn Ombudsmänner reagieren nur auf Beschwerden der Kunden und schlichten den Streit zwischen Kunde und Anbieter in Einzelfällen. Sicher keine Adresse, um über die Zulässigkeit von Finanzprodukten zu entscheiden.


Das vollständige Interview auf der Webseite der BaFin: hier lesen