Kunstdiebstahl in Rotterdam verursacht Schaden in Millionenhöhe

  • Beim Abschluss einer Kunstversicherung ist darauf zu achten, dass es sich um eine Allgefahren-Versicherung handelt. Ein Allgefahren-Deckungskonzept zeichnet sich dadurch aus, dass alle Formen der Beschädigung und der Verlust der Kunstgegenstände versichert sind.

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Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass weltweiter Versicherungsschutz besteht, auch außerhalb des Versicherungsorts – wie zum Beispiel während des Transports. Dies ist allein schon nach dem Kauf eines neuen Werkes von großer Bedeutung. In vielen Fällen nimmt der Käufer das erworbene Wertstück persönlich entgegen und transportiert es an den neu bestimmten Aufenthaltsort. Die Gefahr, dass das Sammlerstück auf dem Weg zum neuen Besitzer beschädigt wird oder gar abhandenkommt, ist groß.

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 Darüber hinaus ist das Expertennetzwerk des Versicherers von großer Bedeutung. Hier sollte sich der zukünftige Versicherungsnehmer vorher informieren, ob weltweite Kontakte zu Restauratoren und Kunstexperten vorhanden sind. Geht etwa ein Biedermeier-Möbel zu Bruch, so sollte es auch von einem Restaurator, der auf Biedermeier spezialisiert ist, restauriert werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer Kunstversicherung ist die sogenannte Cash-Option. Diese ermöglicht dem Kunden, im Schadenfall zu wählen, ob er die Restaurierung des beschädigten Objektes wünscht oder eine finanzielle Entschädigung.

Aus der Kunsthalle Rotterdam wurden gestohlen:
Meyer de Haan’s "Self-Portrait," (um 1890);
Paul Gauguins "Girl in Front of Open Window" (1898);
Claude Monets "Waterloo Bridge, London" (1901) und "Charing Cross Bridge, London";
Matisses "La Liseuse en Blanc et Jaune" (1919);
Picassos "Tête d’Arlequin" (1971);
Lucian Freuds "Woman with Eyes Closed" (2002)

Quelle: Gothaer, Hiscox, eigene Recherchen