Jedes zweite Beratungsprotokoll von Banken weist Fehler auf

Quelle: YuriArcurs@iStockphoto.com (Ausschnitt)

Trotz dieser großen Vorteile nutzen nur wenige Institute einen standardisierten, IT-gestützten Prozess zur Erstellung der Beratungsprotokolle in der Praxis. Für Gerd Klaasen von NIELSEN+PARTNER fällt das Urteil nach 1.000 Tagen deshalb ernüchternd aus: "Die Institute haben ihre Pflicht erfüllt, die sich bietenden Potenziale für die Kunden und für sich selbst aber nicht erkannt. Es ist daher höchste Zeit, dass die Banken den Anlegerschutz nicht nur als lästige Pflicht verstehen, sondern als Chance für sich und die Kunden. Ein voll integrierter Beratungsprozess ist der einzig mögliche Weg", so der Experte.

Hintergrund

Erhöhter Schutz der Anleger und Verbesserung der Beratungsleistung - mit diesen Zielen wurde am 1. Januar 2010 das Beratungsprotokoll für die Wertpapierberatung deutscher Kreditinstitute eingeführt. Nach 1.000 Tagen ist es an der Zeit für eine Bilanz. Und diese fällt ernüchternd aus. Statt die Beratung zu verbessern und das Vertrauen der Kunden zurück zu gewinnen, sorgt das Protokoll vor allem für negative Schlagzeilen und Ineffizienz.

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