Begleitetes Fahren ab 17 senkt Versicherungskosten

Fahranfänger, die ihre Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen, senken nicht nur das Unfallrisiko, sondern werden auch bei Kfz-Versicherungen begünstigt. Nach Angaben des TÜV Nord nutzt bereits fast jeder zweite Fahranfänger die Möglichkeit, vor Vollendung des 18. Lebensjahres unter Aufsicht Fahrpraxis im Straßenverkehr zu sammeln. Dadurch gingen die Unfallzahlen bei Führerschein-Neulingen um über 20 Prozent zurück. Auch die Kfz-Versicherer honorieren die zusätzliche Fahrpraxis.

So werden Teilnehmer des begleiteten Fahrens mit Vollendung des 18. Lebensjahres von vielen Versicherern wie 23-Jährige behandelt – mit entsprechenden Schadensfreiheitsrabatten oder ähnlichen Vergünstigungen. Preisnachlässe für die Fahranfänger gibt es hierbei in der Regel sowohl bei einer Absicherung über die Eltern als auch beim Abschluss einer eigenen Police. „Je nach versichertem Fahrzeug und Lebenssituation lassen sich die Kfz-Prämien durch das begleitete Fahren um bis zu 20 Prozent pro Jahr senken“, erklärt Janine Pentzold, Versicherungsexpertin beim unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de

  • Variante Nr. 1: Fahranfänger in Police der Eltern als zusätzlichen Fahrer versichern:

    Im Modellbeispiel einer Berliner Familie, deren 18-jähriger Sohn als zusätzlicher Fahrer des Familien-PKW versichert werden soll, werden für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung eines VW Passat bei der Hannoverschen Direkt 1.074 Euro jährlich in Rechnung gestellt. Hat der Nachwuchs jedoch am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilgenommen, werden rund 107 Euro weniger fällig. Bei der VHV können durch das Fahren unter Aufsicht bis zu 104 Euro jährlich eingespart werden und bei der AdmiralDirekt immerhin noch 37 Euro.
  • Variante Nr. 2: Fahranfänger schließt für eigenen PKW eigene Kfz-Versicherung ab:

    Kauft der Fahranfänger hingegen ein eigenes Auto und schließt unabhängig von der Kfz-Versicherung der Eltern eine eigene Police ab, lohnt es sich, bei der Auswahl des Versicherers besondere Sorgfalt walten zu lassen. Denn nur ein Teil der Versicherer belohnt in diesem Falle das Fahren unter Aufsicht. So werden Teilkasko-Policen beispielsweise für den VW Polo eines Berliner Schülers bei entsprechenden Versicherern zwischen 10 und 20 Prozent pro Jahr günstiger.

Hintergrundinformationen: Das begleitende Fahren, auch bekannt als "Führerschein ab 17", ist nach einem erfolgreichen Modellversuch in Niedersachsen 2004 schrittweise in der gesamten Bundesrepublik eingeführt worden. Als letztes der 16 Bundesländer hat Baden-Württemberg eine entsprechende Regelung zum 01. Januar 2008 erlaubt. Seit dem 01. Januar 2011 ist das begleitende Fahren Teil des Dauerrechts in der Straßenverkehrsordnung.

Mit der Regelung kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Die Teilnahme am begleitenden Fahren ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden.

Um als Begleiter eines minderjährigen Fahrers zugelassen zu werden, muss die Begleitperson bestimmte Eigenschaften erfüllen: Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und darf im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein. Der Fahrer ist nach Ablegen der Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des PKW. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.

Fahrerprofile der Modellbeispiele

  • Variante 1 Familie: Die Berliner Familie fährt einen VW Passat 1.6 FSI, Baujahr 2008. Der 50-jährige Familienvater ist Halter und Hauptfahrer des Wagens. Als zusätzliche Fahrer sind seine gleichaltrige Ehefrau und der 18-jährige Sohn beim Versicherer gemeldet. Der Angestellte ist seit 18 Jahren unfallfrei und wird in der Schadenfreiheitsklasse 18 eingestuft. Die Familie wohnt in einem Reihenhaus mit abschließbarer Garage und legt mit dem Wagen rund 25.000 Kilometer im Jahr zurück. Gewünscht werden möglichst günstige Tarife mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro in der Voll- und 150 Euro in der Teilkasko. Tarife mit Werkstattbindung werden akzeptiert.

  • Variante 2 Fahranfänger: Der Berliner Schüler ist Halter und alleiniger Fahrer eines VW Polo 1.4 TDI, Baujahr 2004. Der Versicherungsnehmer ist 18 Jahre alt und wird mit der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Pro Jahr werden 8.000 Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt, nachts parkt der Wagen auf der Straße vor dem elterlichen Reihenhaus. Gewünscht wird ein möglichst günstiger Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko. Tarife mit Werkstattbindung werden akzeptiert.