Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister erweitert

IT-Dienstleister verpflichten sich ihren Auftraggebern gegenüber häufig für umfangreiche Projekte. Kommt es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse dazu, dass ein Projekt nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden kann, kann der Auftraggeber bereits getätigte Investitionen, zum Beispiel für neue Software, zurückverlangen.
AXA ersetzt in einem solchen Fall nun auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, die er im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt hat. "Keiner ist vor Fehlern oder unplanbaren Ereignissen gefeit. Mit unseren Policen und den gezielten Deckungserweiterungen möchten wir IT-Dienstleistern Sicherheit bei der Ausführung ihrer Tätigkeit geben", erläutert Dirk Kalinowski, Branchenverantwortlicher IT bei AXA.

Absicherung gegen Eigenschäden

Nicht nur gegen Schäden bei Dritten, sondern auch gegen Eigenschäden können sich IT-Dienstleister absichern. So schützt die Vertrauensschadenversicherung Unternehmen bei Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt. "Welche Deckungen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten sinnvoll sind, sollten IT-Dienstleister in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären", rät Kalinowski.