DIHK veröffentlicht Lehrinhalte zur Sachkundeprüfung §34f

Mit Wirkung zum 01. Januar 2013 werden die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis für Vermittler von Finanzanlagen verschärft (Versicherungsbote: "Häufig gestellte Fragen zur Finanzanlagenvermittlung"). Der DIHK stellte nun den Rahmenstoffplan für die neue Sachkundeprüfung gemäß §34f GewO vor.

Vermittler von Finanzanlagen müssen neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachweisen. Als Sachkundenachweis gilt die erfolgreich abgelegte Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" oder ein gleichgestellter Abschluss.

Zuständig für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern. Da bisher keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges existierten, hat der DIHK nun einen Rahmenstoffplan vorgelegt, der Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte dienen soll.

Den Bildungsträgern obliegt die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte.

Der DIHK empfiehlt folgende Stundenanzahl:

  1. Kundenberatung 60 UE
  2. Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten 60 UE
  3. Investmentvermögen (offene Fonds) 60 UE
  4. Geschlossene Fonds 45 UE
  5. Sonstige Vermögensanlagen 30 UE

Das entspricht 255 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Der vollständige Rahmenstoffplan steht als PDF zum Download auf der Seite des DIHK zur Verfügung.

Quelle: DIHK