Auslandskrankenversicherung der GKV muss bezahlt werden

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ab 2013 keine weltweit gültigen Auslandskrankenversicherung verschenken. Das Bundesversicherungsamt hatte einem Bericht des "Focus" zufolge das kostenlose Angebot beanstandet.

Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, teilt das Minsterium diese Ansicht. So gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Krankenkassen erweiterte Auslandskrankenversicherung kostenfrei als eigenen Service anbieten dürfen. Wie der Focus berichtete, profitieren aktuell über zwei Millionen Versicherte von einer kostenlosen Zusatzversicherung.

Patienten der gesetzlichen Krankenkassen sind zwar prinzipiell in EU-Ländern, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt, abgesichert. Dennoch können auch in diesen Ländern Kosten für die ärztliche Behandlungen auf Kassenpatienten zukommen. Beispielsweise übernimmt die GKV keine Krankenrücktransportkosten. Diese sind jedoch in den meisten Fällen notwendig, um eine ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten.