Der Sonne entgegen

Angesichts steigender Strompreise denken viele Hauseigentümer über die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach nach. Auch wenn die staatliche Förderung langsam immer geringer ausfällt, kann es sich weiterhin lohnen, da auch der Anschaffungspreis für solche Anlagen sinkt. Geeignet sind fast alle Dacharten, solange sich darauf unbeschattete Flächen befinden. Zu unterscheiden ist zum einen die Förderung im Rahmen der Finanzierung und zum anderen die Vergütung des zu viel erzeugten Stroms, der in das allgemeine Netz eingespeist wird.

Kosten

Die Anschaffungskosten schwanken teilweise enorm. So reichen die Kosten von 2.000 € bis 5.000 € je KW Leistung. Entscheidend ist hier die Qualität der Module und Wechselrichter. Für eine durchschnittliche Anlage für ein Einfamilienhaus muss man mit 17.000 € bis 20.000 € rechnen. Die laufenden Kosten halten sich vor allem in den ersten Jahren in Grenzen. Später können jedoch kleinere Reparaturen und Wartungen fällig werden. Man rechnet für die laufenden Kosten mit ca. 1% des Anlagenwerts pro Jahr. Außerdem fällt noch eine Zählergebühr an, die 15 bis 35 EUR beträgt.

Finanzierung

Da nicht jeder Hauseigentümer genügend Geld auf der hohen Kante hat, um eine Photovoltaikanlage komplett allein finanzieren zu können, stellt sich die Frage nach einer Finanzierungshilfe. Dabei gibt es beispielsweise die Möglichkeit, einen zinsgünstigen KfW-Kredit zu beantragen (www.kfw.de) oder bei den verschiedenen Kreditinstituten anzufragen, da auch dort besondere Kredite für Photovoltaikanlagen angeboten werden. Den KfW-Kredit bekommt man über die Hausbank.

Einspeisevergütung

Nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) wird dem Betreiber einer Solaranlage eine Einspeisevergütung gezahlt. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Beantragung der Anlagenregistrierung und der ersten Einspeisung ins Stromnetz. Die seit einiger Zeit stattfindende, staffelweise Kürzung dieser Vergütung sollte auch wieder zum 1. Juli 2011 wirksam werden, wurde jedoch wegen zu wenig gebauter Anlagen ausgesetzt. Die Vergütung richtet sich nach der Anlagengröße, entsprechende Tabellen sind im Internet verfügbar.

Praxistipp

Die Informationsbeschaffung über Förderprogramme und das Stellen der entsprechenden Anträge übernehmen inzwischen die meisten Unternehmen, die Photovoltaikanlagen verkaufen. Dies umfasst auch die Handhabe mit der Anmeldung der Anlage als Gewerbe und die Information und Beratung über baurechtliche Vorgaben der jeweiligen Stadt oder Gemeinde (normalerweise ist die Anlage genehmigungsfrei, im Einzelfall kann es aber Beschränkungen, z.B. bei Denkmälern, geben).