Was bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beachten ist

Der neue freiwillige Wehrdienst ersetzt seit 1. Juli 2011 den bisherigen Grundwehrdienst. Der neue Bundesfreiwilligendienst löst seit diesem Zeitpunkt den bisherigen Zivildienst ab. Während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Darauf weist die "Deutsche Rentenversicherung Bund" in Berlin hin.

Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Freiwilligendienste übernimmt der Staat. Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes werden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet.

Eine Neuregelung gibt es im Hinblick auf den Bezug einer Waisenrente während der Zeit des Bundesfreiwilligendienstes. Der Bezug einer Waisenrente war bisher während des Ableistens des Zivildienstes nicht möglich. Während des Bundesfreiwilligendienstes ab 1. Juli kann jetzt eine Waisenrente bezogen werden.
Freiwilliger Wehrdienst und Waisenrente schließen sich jedoch weiterhin aus.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund