Keine private Nutzung von Geld- und Tankkarten der Firma

Stellt ein Unternehmen seinem Mitarbeiter Kredit- und Tankkarten der Firma für die dienstlichen Belange zur Verfügung, dann darf er diese im Regelfall nicht auch für private Zwecke nutzen. Das selbstverständliche Verbot einer privaten Nutzung der Firmen-Karten gilt immer und unabhängig davon, ob bei der Aushändigung noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Darauf hat jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestanden (Az. 2 Sa 526/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Disponent im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit eine Vollmacht für das Konto seiner Firma plus Kreditkarte und Tankkarte erhalten. Mit der Firmen-Kreditkarte buchte er fleißig auch private Flüge und orderte bei einem Versand Kinderkleidung und diverse Haushaltsgegenstände. Und mit der Tankkarte zapfte er im Wert von 2.000 Euro fünf verschiedene Kraftstoffarten, mit denen keines der Firmenfahrzeuge betrieben wurde.

Als dem Unternehmen der Kartenmissbrauch aufgefallen war, wurden die Lohnzahlungen zwecks Kompensation des Schadens eingestellt und der Mann schließlich entlassen. Der allerdings klagte dagegen. Die Firmen-Konten hätten ihm zur freien Verfügung gestanden. Die Arbeitgeberin müsse das Gegenteil erst beweisen.

Da waren die Landesarbeitsrichter allerdings anderer Auffassung. "Grundsätzlich dienen einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Bank- und Tankkarten des Arbeitgebers nur zur Bestreitung von dienstlichen Ausgaben - auch wenn das nicht ausdrücklich abgesprochen wurde", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Wer die Karten darüber hinaus auch für private Zwecke nutzt, müsse seinerseits darlegen und beweisen, dass er hierzu befugt gewesen sei. Diesen Beweis blieb der Kläger dem Gericht aber schuldig.