Union sieht Verbesserungsbedarf bei staatlich geförderter Vorsorge

Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich auf ihrer diesjährigen Klausurtagung am 6./7. Februar 2011 in Berlin für eine Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ausgesprochen.


Den Ausführungen des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, zufolge, sollen durch „Flexibilisierung und Optimierung im bestehenden System“ die Anreize zur privaten Altersvorsorge erhöht werden. Die Maßnahmen müssen sich allerdings konsequent in den Konsolidierungskurs einfügen, so Flosbach weiter.

Konkreten Handlungsbedarf sieht die Arbeitsgruppe Finanzen bei folgenden Punkten:
  • Ausweitung der bestehenden Förderung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bei der Basisrente und der Riester-Rente
  • Bei der Eigenheimrentenförderung („Wohn-Riester“) sollen bestehende mögliche steuerliche Nachteile bei Eintritt eines Pflegefalls oder bei berufsbedingtem Umzug beseitigt werden. Der altersgerechte Umbau soll auch in die Förderung einbezogen werden.
  • Die bestehende steuerliche Altersvorsorgeförderung bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, also die Steuermäßigung von 50 Prozent bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Fälligkeit nach dem 60. Lebensjahr, soll auch auf private Altersvorsorgesparverträge ausgeweitet werden. Um eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Förderung zu vermeiden, sollen die geförderten monatlichen Sparraten angemessen gedeckelt werden.
  • Um inflationäre Auszehrungen zu kompensieren, hält die AG Finanzen auch eine „maßvolle und haushalterisch darstellbare Anhebung“ der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente und der Förderhöchstgrenze bzw. der Zulagen bei der Riester-Rente für angemessen.

Ziel sei es, so Flosbach abschließend, noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge auf den Weg zu bringen.