ALG-II-Empfänger sollten PKV-Beitragerstattung einklagen

Man hat sein eigenes erfolgreiches Unternehmen gegründet und ist der privaten Krankenversicherung beigetreten. Dann kam die Finanzkrise, die Auftragslage schrumpfte um ein Vielfaches und nun kann der monatliche Beitrag nicht mehr gezahlt werden.


Wer als PKV-Mitglied, unverschuldet hochverschuldet, gezwungenermaßen Hartz-IV-Empfänger wird, dem wird nur ein Bruchteil des monatlichen Beitrags gezahlt.
So bekommt beispielsweise ein freier Unternehmer, dessen Aufträge durch die Krise wegbrachen und dessen Krankenversicherungsbeitrag 350 Euro beträgt, lediglich rund 140 Euro pro Monat. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn die Unterstützung der Jobcenter fußt auf dem Betrag, der auch den gesetzlich Versicherten zusteht. Allerdings ist selbst im privaten Basistarif der Beitrag meist weitaus höher. Die Differenz zwischen gezahlter Unterstützung und dem tatsächlichen Versicherungsbeitrag muss somit aus dem Regelsatz von 359 EUR zur Deckung des laufenden Bedarfs mitfinanziert werden.

Die privaten Krankenversicherungen subventionierten dies schon durch den geringeren Basisbeitrag besonders für Hilfebedürftige, so Dr. Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherung. Hier müsse der Staat mehr unterstützen. Die Folge eines solchen Zuschusses fiele allerdings wiederum nur zu Lasten der Steuerzahler.

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für privat versicherte Selbstständige mit Hartz-IV-Bezug seit dem 1. Januar 2009 durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Dr. Ulrich Schneider, empfiehlt allen Betroffenen, bei den Jobcentern sofort einen Antrag auf die volle Übernahme der Beiträge zu stellen. Bei einer Ablehnung sollte Widerspruch eingelegt und ggf. der Gerichtsweg überlegt werden. Die Chancen auf volle Erstattung stünden gut, so Schneider. Jedoch muss jeder für sich klagen, da die bisherigen Urteile immer nur für den Einzelfall gelten.

Worauf noch zu achten ist, um die Kosten niedrig zu halten: Vor einer Behandlung müssen Arzt und Klinik unbedingt informiert werden, wenn man nur über einen PKV-Basistarif versichert ist, da sonst evtl. durch übermäßige Leistung zu hohe Kosten auf den Versicherten zukommen.

mk