Verfahren wegen Zusatzbeiträgen eingeleitet

Die Erhebung von Zusatzbeiträgen einiger Krankenkassen hat das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Gegen neun Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung wurde ein Verfahren eingeleitet.


Das Bundeskartellamt hat am 17. Februar 2010 ein Verfahren gegen neun Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet.

Es geht dem Verdacht nach, dass die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam angekündigt haben, Zusatzbeiträge zu erheben.

Gegenstand des Verwaltungsverfahrens ist die Frage, ob der Festlegung und der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen zu Grunde gelegen haben. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge.

Den Unternehmen wurden förmliche Auskunftsbeschlüsse zugestellt, die binnen drei Wochen beantwortet werden müssen.