Kündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Das Finanzloch im Gesundheitsfonds wird bei einigen Kassen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen führen. Insgesamt könnten rund 10 Millionen Versicherte betroffen sein. Wessen Versicherung Zusatzbeiträge erhebt, verfügt über ein außerordentliches Kündigungsrecht.


Nach Schätzungen von Finanztest werden rund 10 Millionen der 51,5 Millionen gesetzlich Krankenversicherten noch in diesem Jahr mit Zusatzbeiträgen rechnen müssen.

In den meisten Fällen sollen acht Euro zusätzlich zum normalen Monatsbeitrag geleistet werden - in dieser Größenordnung wäre der Zusatzbeitrag einkommensunabhängig.

Das ist Ergebnis einer gemeinsamen Pressekonferenz von neun Krankenkassen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen am Montag in Berlin. An der Veranstaltung waren unter anderem die DAK, drittgrößte Kasse mit 6,3 Millionen Versicherten, die AOK Schleswig Holstein, KKH-Allianz und mehrere Betriebskrankenkassen beteiligt.

Doch alle Versicherten haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt. "Versicherte, die den Zusatzbeitrag nicht zahlen wollen, können von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer Kasse mit ähnlichem oder sogar besserem Leistungsangebot wechseln", sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest. "Insgesamt haben uns gegenüber bisher 40 Kassen bestätigt, dass sie keine Zusatzbeiträge 2010 erheben werden".