Erträge aus Grundbesitz nicht betroffen

Mit Jahresbeginn wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Alle Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, werden mit 25 Prozent versteuert.

Nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind jedoch Wertsteigerungen von Häusern und Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden. Für Vermietereinkünfte gilt weiterhin der persönliche Steuersatz. Auch wer Gewinne aus Verkäufen nicht selbst genutzter Immobilen nach zehn Jahren Besitz erzielt, ist nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.

Anders bei offenen Immobilienfonds - hier greift die Abgeltungssteuer. Die Anlageentscheidung wird also schwieriger und erfordert umfassende Beratung.

Kleinsparer, deren Kapitalerträge unterhalb von 801 Euro pro Jahr liegen, sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.