Zahlen BU-Versicherer im Leistungsfall wirklich und wie lange dauert die Entscheidung? Die neue BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg liefert Antworten auf Basis von mehr als 36.000 Leistungsfällen.
Kaum ein Versicherungsprodukt wird so häufig kritisch diskutiert wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Immer wieder stehen Fragen im Raum, ob Versicherer im Leistungsfall tatsächlich zahlen, wie lange Betroffene auf eine Entscheidung warten müssen und welche Rolle neue Krankheitsbilder wie Post- oder Long-COVID spielen. Die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg liefert hierzu eine der umfangreichsten Datengrundlagen in Deutschland. Analysiert wurden 36.128 Leistungsfälle aus dem Jahr 2024. Damit deckt die Untersuchung mehr als 60 Prozent aller rund 58.000 BU-Leistungsfälle am deutschen Markt ab. Die 16 beteiligten Versicherer repräsentieren einen Bestand von 9,31 Millionen Berufsunfähigkeitsversicherten.
Ein zentrales Ergebnis betrifft die Anerkennungsquote. Trotz des anhaltenden Preiswettbewerbs im BU-Markt liegt sie unverändert bei knapp 80 Prozent. Nach Einschätzung von Franke und Bornberg ist dies ein belastbarer Hinweis darauf, dass berechtigte Leistungsansprüche in der überwiegenden Zahl der Fälle anerkannt werden. Fast 60 Prozent aller Ablehnungen beruhen auf medizinischen Gründen. In diesen Fällen wurde der vertraglich erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht. Andere häufig diskutierte Ablehnungsgründe spielen dagegen kaum eine Rolle. So entfallen konkrete und abstrakte Verweisungen sowie Umorganisationen zusammen lediglich auf 0,87 Prozent aller Ablehnungen. Das widerspricht dem häufig geäußerten Vorwurf, Versicherer würden Leistungsanträge regelmäßig mit Hinweis auf Verweisungsmöglichkeiten ablehnen.
Während die Anerkennungsquote stabil bleibt, entwickelt sich die Bearbeitungsdauer weniger erfreulich. Die durchschnittliche Regulierungsdauer ist im Jahr 2024 erneut gestiegen und liegt nun bei 201 Tagen. Im Vorjahr waren es noch 189 Tage. Betrachtet man ausschließlich anerkannte Leistungsfälle, benötigen die Versicherer durchschnittlich 192 Tage bis zur Entscheidung. Bei abgelehnten Leistungsfällen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sogar 208 Tage. Für Menschen, die aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können und auf die vereinbarte BU-Rente angewiesen sind, bedeutet dies häufig monatelange finanzielle Unsicherheit.
Besonders lang dauern Leistungsprüfungen bei psychischen Erkrankungen. Hier benötigen Versicherer im Durchschnitt 286 Tage bis zu einer Anerkennung und 278 Tage bis zu einer Ablehnung. Nach Angaben von Franke und Bornberg liegt dies vor allem an der diagnostischen Komplexität dieser Erkrankungen und an der Schwierigkeit, den konkreten Grad der Berufsunfähigkeit medizinisch und beruflich belastbar festzustellen. An zweiter Stelle folgen Verletzungen und Unfälle. Hier beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 216 Tage bei anerkannten und 237 Tage bei abgelehnten Leistungsfällen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt zudem einen kontinuierlichen Anstieg der durchschnittlichen Regulierungsdauer, wie die Grafik der Studie verdeutlicht. Seit 2022 steigt die Kurve sowohl bei Anerkennungen als auch bei Ablehnungen wieder deutlich an.
Die Ursache vieler Leistungsfälle bleibt auch 2024 unverändert. Psychische Erkrankungen führen mit einem Anteil von 28,35 Prozent die Statistik an und sind damit die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. Es folgen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems mit 18,77 Prozent sowie Krebserkrankungen mit 15,18 Prozent. Auffällig sind zudem Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Bei Frauen entfallen 29,52 Prozent aller anerkannten Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen, bei Männern liegt der Anteil bei 21,87 Prozent. Auch bei Krebserkrankungen sind Frauen häufiger betroffen. Dagegen spielen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems bei Männern mit 19,15 Prozent eine deutlich größere Rolle als bei Frauen mit 14,07 Prozent. Diese Verteilung wird auch in der Infografik der Studie anschaulich dargestellt.
Erstmals widmet sich die Untersuchung ausführlich dem Krankheitsbild Post-/Long-COVID beziehungsweise Post-VAC. Mehr als 300 Leistungsanträge wurden hierzu ausgewertet. Das Ergebnis fällt bemerkenswert aus: 86 Prozent dieser Anträge wurden anerkannt. Angesichts der Tatsache, dass Post-/Long-COVID kein einheitlich definiertes Krankheitsbild darstellt und die Symptome oftmals sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, bewertet Franke und Bornberg dieses Ergebnis als deutlichen Hinweis darauf, dass die untersuchten Versicherer mit diesen vergleichsweise neuen Krankheitsbildern konstruktiv umgehen. Gerade weil objektive medizinische Nachweise häufig schwierig sind und die Beschwerden von Fatigue über Konzentrationsstörungen bis hin zu neurologischen Einschränkungen reichen können, besitzt diese hohe Anerkennungsquote besondere Aussagekraft.
Ein weiteres Thema der Studie ist die Mitwirkungspflicht. Sie verpflichtet Versicherte dazu, bei der Leistungsprüfung aktiv mitzuwirken. Dazu gehören insbesondere die vollständige Vorlage ärztlicher Unterlagen, die Beantwortung von Fragen zur beruflichen Tätigkeit sowie gegebenenfalls Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte. Immer wieder wird vermutet, dass insbesondere Versicherte mit psychischen Erkrankungen diese Mitwirkungspflicht häufig verletzen und dadurch Leistungsverfahren verzögern oder sogar Ablehnungen verursachen. Die Daten der Studie zeichnen jedoch ein anderes Bild. Bei psychischen Erkrankungen wurden Mitwirkungspflichtverletzungen lediglich in 17 Prozent der entsprechenden Fälle festgestellt. Die Untersuchung widerlegt damit ein verbreitetes Vorurteil und zeigt, dass psychisch erkrankte Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht überwiegend nachkommen.