Der Bundesgerichtshof hat Verwaltungsentgelte in Riester-Bausparverträgen als unzulässig eingestuft. Für betroffene Kunden könnten sich daraus Rückzahlungsansprüche ergeben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klauseln zu jährlichen Verwaltungs- beziehungsweise Vertragsentgelten in Riester-Bausparverträgen für unwirksam erklärt. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor (AZ.: XI ZR 83/25).
Damit setzte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) in letzter Instanz gegen eine Bausparkasse durch. Zuvor hatten sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage abgewiesen.
Die Verbraucherschützer hatten Klauseln in Wohn-Riesterverträgen der Landesbank Hessen-Thüringen als unangemessen eingestuft und das Institut schließlich verklagt. Konkret moniert wurden zwei Klauseln, mit denen die Bausparkasse für Riester-Bausparverträge jährliche Entgelte von 15 beziehungsweise 24 Euro erhoben hatte. Nach Auffassung des BGH handelt es sich dabei um sogenannte Preisnebenabreden, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen.
Laut Gericht würden die Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen. Zur Begründung heißt es, die Entgelte dienten dazu, Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Kunden abzuwälzen, obwohl diese Tätigkeiten überwiegend im eigenen Interesse der Bausparkasse erbracht würden.
Zudem stellten die Richter klar, dass das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) keine Grundlage dafür bietet, entsprechende Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wirksam anzusehen. Zwar nennt das Gesetz Verwaltungskosten als zulässige Kostenart, regelt jedoch nicht die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen solcher Vertragsklauseln.
BGH führt bisherige Rechtsprechung fort
Mit seiner Entscheidung knüpft der Bundesgerichtshof an seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2022 an. Bereits damals hatte der XI. Zivilsenat Jahresentgelte bei klassischen Bausparverträgen für unzulässig erklärt. Nun überträgt das Gericht diese Grundsätze auch auf staatlich geförderte Riester-Bausparverträge.
Nach den Angaben im Verfahren existieren in Deutschland rund 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträge, die überwiegend als geförderte Bausparverträge ausgestaltet sind. Entsprechend groß könnte die praktische Bedeutung des Urteils ausfallen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband bewertet die Entscheidung als richtungsweisend. „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz“, sagte Rechtsexperte David Bode. Verbraucher, die von vergleichbaren Kostenklauseln betroffen seien, hätten nun grundsätzlich Rückzahlungsansprüche.
Nach Einschätzung des VZBV dürfte eine Rückforderung zu Unrecht erhobener Gebühren mindestens für die vergangenen drei Jahre möglich sein. Welche Auswirkungen das Urteil im Einzelnen auf verschiedene Vertragsmodelle hat, soll allerdings erst nach Auswertung der vollständigen Entscheidungsgründe bewertet werden.