Elementarschäden: Wer Versicherungsschutz ablehnt, soll keine Staatshilfe bekommen

Quelle: ChatGPT

Die Debatte um die Elementarschadenversicherung soll im zweiten Halbjahr 2026 Fahrt aufnehmen. Der Vermittlerverband AfW fordert statt einer Pflicht ein Opt-out-Modell. Für Vermittler könnten neue Beratungs- und Dokumentationspflichten entstehen.

Schon seit Jahren wird stets nach Naturkatastrophen über eine Pflichtversicherung von Elementarschäden diskutiert. Nun soll die Debatte im zweiten Halbjahr 2026 wieder an Fahrt aufnehmen. Das berichtet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und beruft sich auf ein Gespräch mit Carsten Müller (CDU), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Eine allgemeine Versicherungspflicht lehnt der AfW sowohl für Neuverträge als auch für bestehende Wohngebäudeversicherungen ab. Stattdessen soll Elementarschutz grundsätzlich in die Wohngebäudeversicherung einbezogen werden. Kunden könnten sich jedoch bewusst dagegen entscheiden. „Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Dass eine solche Regelung erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsvertrieb hätte, zeigen auch Zahlen aus dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer. Demnach bieten bereits 89 Prozent der befragten Vermittler den Elementarschutz standardmäßig im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mit an. Auch auf Kundenseite scheint das Thema angekommen zu sein: 43 Prozent der Vermittler bewerten die Nachfrage als hoch oder sehr hoch, weitere 38 Prozent als mäßig. Zudem würden sich 53 Prozent der Befragten dafür aussprechen, 23 Prozent dagegen. Weitere 19 Prozent beziehen keine Position.

Obwohl damit eine knappe Mehrheit der befragten Vermittler eine Pflichtversicherung unterstützt, zieht der AfW daraus einen anderen Schluss. Die unterschiedlichen Positionen sprächen gegen einen starren Versicherungszwang und für ein Opt-out-Modell, argumentiert der Verband.

Besonders relevant dürfte die Frage werden, wie mit Millionen bestehenden Wohngebäudeversicherungen umgegangen wird. Denn der Elementarschutz könnte auch dort zu einem bestimmten Stichtag in die Verträge aufgenommen werden. Entscheidend sei jedoch, dass daraus keine „Pflicht durch die Hintertür“ werde. Bestandskunden müssten deshalb eine echte Möglichkeit erhalten, den zusätzlichen Schutz abzuwählen. Wer dies tut, soll eine bewusste Entscheidung treffen und entsprechend über die Folgen informiert werden.

Genau hier entsteht eine wichtige Aufgabe für Vermittler. Denn ein Opt-out-Modell dürfte neue Anforderungen an Beratung und Dokumentation mit sich bringen. Der AfW fordert deshalb eindeutige und praktikable Regeln für Belehrung, Dokumentation und mögliche Kundenbestätigungen. Rottenbacher warnt davor, Vermittler bei der praktischen Umsetzung mit unklaren Vorgaben allein zu lassen: „Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind.“

Wer Elementarschutz ablehnt, soll keine Staatshilfe erhalten

Der Verband verbindet sein Modell zugleich mit einer weitreichenden Konsequenz: „Wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen“, argumentiert Rottenbacher. Dieser Grundsatz soll verhindern, dass Eigentümer auf Versicherungsschutz verzichten, weil sie im Katastrophenfall dennoch mit staatlicher Unterstützung rechnen. Das Opt-out-Modell würde Wahlfreiheit damit ausdrücklich mit finanzieller Eigenverantwortung verbinden.

Neben dem Opt-out setzt sich der AfW für risikobasierte Prämien ein. Die Beiträge sollen also weiterhin das tatsächliche Naturgefahrenrisiko eines Gebäudes widerspiegeln. Für außergewöhnlich große Katastrophenschäden, die der private Versicherungsmarkt nicht allein tragen kann, bringt der Verband eine staatliche Rückversicherung ins Spiel.

Kritisch sieht der AfW zugleich Pläne für eine stärkere Vereinheitlichung der Versicherungsbedingungen. Der Verband wendet sich gegen eine weitgehende Harmonisierung, wie sie nach seiner Darstellung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehen ist. Aus Sicht des AfW könnte eine zu starke Standardisierung den Produktwettbewerb einschränken. Risikoadäquate Tarifierung und unterschiedliche Produktkonzepte müssten deshalb erhalten bleiben.