Rauchen kann den Beitrag einer Risikolebensversicherung nahezu verdreifachen. Der Einfluss des Körpergewichts fällt dagegen deutlich geringer aus. Wie stark BMI und Raucherstatus die Prämien beeinflussen, zeigt eine aktuelle GDV-Auswertung.
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, kann mit vergleichsweise überschaubaren Beiträgen eine hohe Todesfallsumme absichern. Wie viel der Schutz tatsächlich kostet, unterscheidet sich jedoch erheblich von Kunde zu Kunde. Neben dem Eintrittsalter und der gewünschten Versicherungssumme spielen persönliche Risikomerkmale eine entscheidende Rolle. Besonders interessant sind dabei zwei Faktoren, die Versicherer regelmäßig berücksichtigen: der Body-Mass-Index (BMI) und der Raucherstatus. Eine aktuelle Untersuchung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, wie unterschiedlich stark beide Merkmale auf die Prämie wirken können.
Grundsätzlich kalkulieren Lebensversicherer ihre Beiträge anhand des individuellen Todesfallrisikos. Deshalb werden vor Vertragsabschluss in der Regel Gesundheitsfragen gestellt. Dabei können neben bestehenden oder früheren Erkrankungen unter anderem Körpergröße und Gewicht sowie der Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten abgefragt werden. Die Antworten können darüber entscheiden, ob der Versicherer den normalen Tarif anbietet, einen Risikozuschlag verlangt oder unter Umständen keinen Versicherungsschutz gewährt.
Wie groß die Unterschiede ausfallen können, hat der GDV anhand von Angebotsberechnungen untersucht. Als Referenz dient ein 30-jähriger Nichtraucher mit Normalgewicht, der keine schweren risikoerhöhenden Erkrankungen aufweist. Versichert wird eine konstante Todesfallsumme von 100.000 Euro über eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Beitrag dieser Modellperson wird auf einen Indexwert von 100 gesetzt. Die Ergebnisse zeigen: Vor allem Rauchen kann die Kosten massiv erhöhen.
Bei einem Vertragsabschluss im Alter von 30 Jahren liegt die relative Prämienhöhe eines Rauchers nach der GDV-Auswertung bei 212 Prozent. Der vergleichbare Nichtraucher kommt auf 100 Prozent. Der Raucher zahlt in diesem Modell damit 112 Prozent mehr – also mehr als das Doppelte.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei einem späteren Vertragsabschluss. Für einen 45-jährigen Nichtraucher weist die Untersuchung einen relativen Beitragswert von 100 Prozent innerhalb dieser Vergleichsgruppe aus. Ein gleichaltriger Raucher erreicht dagegen 283 Prozent. Der Aufschlag beträgt damit 183 Prozent. Anders ausgedrückt: Der modellierte Beitrag des Rauchers liegt bei nahezu dem Dreifachen des Beitrags eines vergleichbaren Nichtrauchers.
Die Erklärung liegt in den statistischen Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums. Rauchen erhöht die Wahrscheinlichkeit verschiedener schwerer Erkrankungen und damit auch das Risiko eines vorzeitigen Todes. Für einen Lebensversicherer ist genau dieses Risiko die zentrale Kalkulationsgrundlage. Anders als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung besteht der Kern einer Risikolebensversicherung schließlich darin, bei Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen.
Die GDV-Analyse macht zugleich deutlich, dass nicht jedes gesundheitlich relevante Merkmal den Beitrag ähnlich stark verändert. Das zeigt der Blick auf den Body-Mass-Index. Der BMI setzt das Körpergewicht ins Verhältnis zur Körpergröße und dient als grober Indikator zur Einordnung des Gewichts. In der Modellrechnung des GDV wird ein BMI zwischen 18,5 und 25 als Normalgewicht definiert. Ein Wert zwischen 25 und 30 gilt als Übergewicht, ein BMI über 30 als Adipositas. Unterhalb eines Wertes von 18,5 wird von Untergewicht gesprochen.
Interessant ist, wie gering die Beitragsunterschiede in der untersuchten Modellrechnung zunächst ausfallen. Der normalgewichtige Versicherte bildet mit einem relativen Beitragswert von 100 Prozent die Referenz. Für einen übergewichtigen Antragsteller mit einem BMI zwischen 25 und 30 ergibt sich ebenfalls ein Wert von 100 Prozent. In diesem konkreten Vergleich führt moderates Übergewicht also zu keiner höheren Prämie.
Bei Untergewicht steigt der Index dagegen leicht auf 105 Prozent. Der modellierte Beitrag liegt damit fünf Prozent über dem eines normalgewichtigen Versicherten. Bei Adipositas mit einem BMI von mehr als 30 erreicht die relative Prämienhöhe 118 Prozent. Das entspricht in der untersuchten Konstellation einem Aufschlag von 18 Prozent gegenüber dem Normalgewicht.
Damit zeigt sich ein bemerkenswerter Unterschied: Während Adipositas in der Modellrechnung mit einem Beitragsaufschlag von 18 Prozent verbunden ist, kann der Raucherstatus je nach Eintrittsalter einen Aufschlag von 112 beziehungsweise 183 Prozent verursachen. Der Einfluss des Rauchens auf den Versicherungsbeitrag fällt in den vom GDV ausgewerteten Angeboten damit um ein Vielfaches stärker aus als der isolierte Effekt des BMI.
Diese Zahlen dürfen allerdings nicht als allgemeingültige Preisliste verstanden werden. Der GDV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berechnungen auf einer stichprobenartigen Auswertung von Angeboten beruhen. Die tatsächliche Prämie hängt vom jeweiligen Versicherer, Tarif und individuellen Risikoprofil ab. Auch ein BMI ist für sich allein keine medizinische Diagnose. Weitere gesundheitliche Faktoren und Vorerkrankungen können die Risikoprüfung zusätzlich beeinflussen.
Für Vermittler ist deshalb entscheidend, Kunden die Gesundheitsprüfung nicht als bloße Formalität erscheinen zu lassen. Die Angaben im Antrag bilden eine wesentliche Grundlage für die Risikoeinschätzung des Versicherers. Gerade beim Raucherstatus müssen die jeweiligen Definitionen des Versicherers genau beachtet werden. Entscheidend kann beispielsweise sein, welche Nikotinprodukte konsumiert wurden und über welchen Zeitraum Abstinenz bestehen muss, damit ein Antragsteller tariflich als Nichtraucher eingestuft werden kann.
Eine Änderung des Rauchverhaltens während der Vertragslaufzeit kann ebenfalls relevant sein. Nach Angaben des GDV ist es bei vielen Tarifen möglich, einen günstigeren Beitrag zu erhalten, wenn ein Versicherter dauerhaft mit dem Rauchen aufgehört hat. Häufig muss dafür nachgewiesen werden, dass über einen bestimmten Zeitraum – beispielsweise zwölf Monate – keine Nikotinprodukte konsumiert wurden. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Umgekehrt kann auch die Aufnahme des Rauchens während der Vertragslaufzeit eine Rolle spielen. Ob und in welcher Form eine solche Veränderung dem Versicherer mitgeteilt werden muss und welche Folgen daraus entstehen, hängt vom Vertrag ab. Für die Beratung empfiehlt sich deshalb ein genauer Blick in die Bedingungen statt pauschaler Aussagen.
Neben BMI und Raucherstatus zeigt die GDV-Untersuchung zudem, dass das Eintrittsalter einen enormen Einfluss auf die Prämie besitzt. Wird der Beitrag eines 30-jährigen Nichtrauchers mit 100 Prozent angesetzt, beträgt der relative Wert bei einem Vertragsabschluss mit 35 Jahren bereits 145 Prozent. Mit 40 Jahren steigt er auf 225 Prozent, mit 45 Jahren auf 359 Prozent und bei einem Abschluss mit 50 Jahren auf 635 Prozent. Unter den Modellannahmen kostet der Versicherungsschutz bei einem 50-jährigen Neukunden damit mehr als sechsmal so viel wie bei einem 30-Jährigen.
Für die Beratung ergibt sich daraus ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Ein Kunde kann aufgrund seines Alters, seines Rauchverhaltens und seines Gesundheitszustandes ein vollkommen anderes Beitragsniveau erreichen als eine Person mit identischer Versicherungssumme und Vertragslaufzeit. Gerade bei jungen Familien oder Immobilienkäufern kann deshalb ein früher Abschluss finanziell relevant sein.
Die langfristige Bedeutung der Risikolebensversicherung ist beträchtlich. Ende 2024 bestanden in Deutschland laut GDV rund 7,3 Millionen Risikolebensversicherungsverträge. Die insgesamt versicherte Summe belief sich auf fast 885 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Versicherungssumme je Vertrag lag bei rund 121.000 Euro. Seit 1999 ist die Zahl der Verträge damit um fast 70 Prozent gestiegen.
Gerade die Unterschiede zwischen Rauchern und Nichtrauchern zeigen jedoch, warum ein reiner Preisvergleich bei diesem Produkt zu kurz greift. Für Vermittler kommt es darauf an, die individuelle Risikoprüfung, die korrekte Beantwortung der Antragsfragen und mögliche spätere Veränderungen des Risikoprofils gemeinsam zu betrachten. Ein Unterschied von 18 Prozent beim BMI oder bis zu 183 Prozent beim Raucherstatus kann über eine lange Vertragslaufzeit erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Absicherung haben.