Risikolebensversicherung: So funktionieren Versicherungssumme, Laufzeit und Beiträge

Quelle: ChatGPT

Die Risikolebensversicherung gehört zu den vergleichsweise einfachen Vorsorgeprodukten. Doch bei Versicherungssumme, Laufzeit und Vertragsgestaltung können Entscheidungen große Folgen haben. Eine aktuelle GDV-Analyse zeigt zudem: Wer früh abschließt, kann deutlich günstiger vorsorgen, während Raucher und ältere Versicherte erheblich höhere Beiträge zahlen.

Das Prinzip der Risikolebensversicherung klingt zunächst denkbar einfach: Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer eine vorher festgelegte Summe an die Bezugsberechtigten aus. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, erfolgt dagegen grundsätzlich keine Auszahlung. Die Risikolebensversicherung dient damit nicht dem Vermögensaufbau oder der Altersvorsorge, sondern konzentriert sich auf ein existenzielles Risiko: die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Todesfalls.

Wie wichtig dieser Schutz sein kann, zeigen Zahlen aus einer aktuellen Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Jahr 2024 waren 12,8 Prozent aller Verstorbenen in Deutschland zwischen 20 und 65 Jahre alt. In dieser Altersgruppe zählen Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und äußere Ursachen wie Unfälle zu den dominierenden Todesursachen. Gerade ein Todesfall während des Erwerbslebens kann Familien besonders hart treffen, weil häufig Kinder finanziell abhängig sind, Immobilienkredite laufen und ein erheblicher Teil des Haushaltseinkommens plötzlich wegfällt.

Anders als eine kapitalbildende Lebensversicherung besitzt die Risikolebensversicherung keine Sparkomponente. Der Kunde zahlt seinen Beitrag ausschließlich für den Risikoschutz. Dadurch kann eine Todesfallsumme abgesichert werden, die ein Vielfaches der über die Jahre eingezahlten Beiträge beträgt. Voraussetzung für den Abschluss ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Der Versicherer bewertet damit das individuelle Todesfallrisiko und kalkuliert auf dieser Grundlage den Beitrag.

Eine der wichtigsten Entscheidungen betrifft die Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte nicht nach einer möglichst runden Zahl gewählt werden, sondern sich am tatsächlichen finanziellen Bedarf der Hinterbliebenen orientieren. Der GDV nennt als in der Praxis etablierte Faustformel eine Absicherung von drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern. Hinzugerechnet werden sollten bestehende finanzielle Verpflichtungen, insbesondere offene Kredite.

Wie groß die daraus resultierenden Summen werden können, verdeutlicht die Studie anhand einer Familie mit zwei Kindern. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro ergibt sich nach der Faustformel zunächst ein Absicherungsbedarf zwischen 180.000 und 300.000 Euro. Weil Kinder vorhanden sind, wird im Beispiel eine Absicherung am oberen Ende des Korridors angesetzt. Besteht zusätzlich noch eine Restschuld aus einer Immobilienfinanzierung von 120.000 Euro, steigt die Versicherungssumme auf 420.000 Euro.

Gerade an diesem Punkt zeigt sich eine erhebliche Diskrepanz zur Realität. Die durchschnittliche Versicherungssumme je Risikolebensversicherungsvertrag lag 2024 laut GDV bei lediglich 121.000 Euro. Zwar hat sich dieser Wert gegenüber 1999 (durchschnittlich 54.600 Euro) deutlich erhöht, doch die tatsächlich vereinbarten Summen lagen während des gesamten vom GDV untersuchten Zeitraums unter dem empfohlenen Korridor von drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern. Eine vorhandene Risikolebensversicherung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Hinterbliebene ausreichend abgesichert sind.

Neben der Höhe muss entschieden werden, wie sich die Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit entwickeln soll. Grundsätzlich lassen sich konstante und fallende Versicherungssummen unterscheiden. Eine konstante Todesfallsumme bleibt während der gesamten Laufzeit gleich. Diese Variante eignet sich insbesondere für die Familienabsicherung, wenn über viele Jahre ein Einkommensverlust aufgefangen werden soll.

Eine fallende Versicherungssumme orientiert sich dagegen häufig an einer Verpflichtung, die mit der Zeit kleiner wird. Das klassische Beispiel ist ein Immobilienkredit. Sinkt die Restschuld Jahr für Jahr, kann auch der benötigte Todesfallschutz zurückgehen.

Dieser Unterschied wirkt sich erheblich auf den Preis aus. Der GDV hat anhand von Angebotsberechnungen untersucht, wie verschiedene Vertragsmerkmale die Prämie beeinflussen. Für einen 30-jährigen Versicherten war eine Absicherung mit fallender Versicherungssumme knapp 40 Prozent günstiger als eine vergleichbare Absicherung mit konstanter Summe. Konkret weist die Auswertung eine Ersparnis von 37 Prozent aus. Bei einem Abschlussalter von 45 Jahren betrug der Unterschied sogar 52 Prozent.

Für Vermittler bedeutet das allerdings nicht, dass die günstigere Variante automatisch die bessere ist. Wer ausschließlich einen Kredit absichern möchte, kann mit einer fallenden Summe bedarfsgerecht vorsorgen. Soll dagegen die wirtschaftliche Existenz einer Familie geschützt werden, kann eine konstante Versicherungssumme sinnvoller sein. Beide Absicherungsziele können auch nebeneinander bestehen.

Ein besonders großer Einflussfaktor auf den Beitrag ist das Eintrittsalter. Für seine Modellrechnung verwendet der GDV einen 30-jährigen Nichtraucher mit Normalgewicht und ohne schwere risikoerhöhende Krankheitsgeschichte. Abgesichert werden 100.000 Euro mit konstanter Versicherungssumme über eine Laufzeit von 20 Jahren.

Setzt man den Beitrag eines 30-Jährigen mit 100 Prozent an, liegt die relative Prämienhöhe bei einem Vertragsabschluss mit 25 Jahren lediglich bei 77 Prozent. Mit 35 Jahren steigt sie bereits auf 145 Prozent, mit 40 Jahren auf 225 Prozent und mit 45 Jahren auf 359 Prozent. Wer erst mit 50 Jahren abschließt, erreicht im Modell sogar 635 Prozent des Beitragsniveaus eines 30-Jährigen.

Damit wäre der relative Beitrag eines 50-Jährigen unter den Modellannahmen mehr als sechsmal so hoch wie bei einem Abschluss mit 30 Jahren. Besonders deutlich beschleunigt sich der Anstieg nach dem 40. Lebensjahr. Für die Beratung ist das relevant, weil wichtige Absicherungsanlässe häufig schon wesentlich früher eintreten – etwa Familiengründung oder Immobilienerwerb.

Auch der Raucherstatus hat enorme Auswirkungen. Nach den GDV-Berechnungen zahlt ein Raucher bei einem Abschluss mit 30 Jahren im Modell 112 Prozent mehr als ein vergleichbarer Nichtraucher. Bei einem Abschluss mit 45 Jahren beträgt der Aufschlag sogar 183 Prozent. Der Beitrag liegt damit bei nahezu dem Dreifachen des Nichtrauchertarifs.

Der Body-Mass-Index wirkt sich in der untersuchten Modellrechnung ebenfalls aus, allerdings wesentlich schwächer. Während Normal- und Übergewicht im verwendeten Beispiel beim gleichen relativen Beitragsniveau liegen, beträgt der Wert bei Untergewicht 105 Prozent und bei Adipositas 118 Prozent. Der Raucherstatus hat damit in der GDV-Auswertung einen wesentlich stärkeren Einfluss auf die Prämienhöhe als Abweichungen vom Normalgewicht.

Eine Risikolebensversicherung muss zudem nicht für Jahrzehnte unverändert bleiben. Viele Tarife ermöglichen Anpassungen, wenn sich das Leben des Kunden verändert. Eine solche Nachversicherung kann beispielsweise bei Heirat, Geburt eines Kindes, einer deutlichen Gehaltserhöhung oder einem Immobilienkauf relevant werden. Je nach Tarif kann die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Das ist besonders wichtig, weil sich der Absicherungsbedarf im Laufe des Lebens erheblich verändern kann. Ein Vertrag, der für ein kinderloses Paar ausreichend dimensioniert war, kann nach der Geburt von zwei Kindern und dem Kauf eines Eigenheims deutlich zu klein sein. Einige Anbieter sehen nach Angaben des GDV bei Geburt oder Adoption sogar eine vorübergehende Erhöhung der Versicherungssumme ohne zusätzlichen Monatsbeitrag vor. Bei bestimmten Tarifen lässt sich außerdem die Laufzeit nachträglich um bis zu 15 Jahre verlängern.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsdynamik. Dabei steigen Beitrag und Versicherungssumme regelmäßig. So kann verhindert werden, dass Inflation und steigende Einkommen den realen Wert der ursprünglich vereinbarten Absicherung schleichend reduzieren.

Auch die steuerliche Gestaltung verdient Aufmerksamkeit. Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung kann grundsätzlich erbschaftsteuerlich relevant sein. Der GDV verweist deshalb auf die sogenannte Überkreuzversicherung als mögliche Gestaltung für Paare. Dabei versichert eine Person nicht das eigene Leben, sondern das Leben des Partners: Der Versicherungsnehmer ist zugleich derjenige, der im Todesfall die Leistung erhält. Stirbt die versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Die konkrete Gestaltung sollte dabei zur persönlichen und steuerlichen Situation passen.

Die Risikolebensversicherung ist zudem keineswegs nur ein Produkt für Familien. Auch Geschäftspartner können sich gegenseitig absichern. Denkbar ist der Schutz von Unternehmenskrediten oder die Absicherung einer für den Betrieb besonders wichtigen Schlüsselperson. Ebenso kann die Finanzierung einer Praxis einen Anlass für eine Todesfallabsicherung darstellen.

Dass der Bedarf grundsätzlich erkannt wird, zeigt die langfristige Entwicklung. Die Zahl der Risikolebensversicherungen in Deutschland stieg nach GDV-Daten von rund 4,3 Millionen Verträgen im Jahr 1999 auf 7,3 Millionen im Jahr 2024. Das ist ein Zuwachs von fast 70 Prozent. Die insgesamt versicherte Summe erhöhte sich im gleichen Zeitraum von mehr als 236 Milliarden Euro auf fast 885 Milliarden Euro.

Trotzdem bestehen erhebliche Lücken. Bei Paaren mit minderjährigen Kindern besitzen laut Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 lediglich 45 Prozent eine Risikolebensversicherung. Bei Haushalten mit einem offenen Immobilienkredit sind es 44,8 Prozent. Damit fehlt ausgerechnet in zwei Lebenssituationen, in denen finanzielle Abhängigkeiten besonders ausgeprägt sein können, bei mehr als jedem zweiten Haushalt eine entsprechende Police.

Für Vermittler liegt die eigentliche Beratungsaufgabe deshalb nicht darin, lediglich irgendeine Todesfallsumme zu versichern. Entscheidend sind vier Fragen: Welcher Einkommensanteil würde im Todesfall fehlen, wie lange bestehen finanzielle Abhängigkeiten, welche Schulden müssten weiter bedient werden und wie verändert sich der Bedarf während der Vertragslaufzeit? Erst aus diesem Zusammenspiel ergeben sich die passende Versicherungssumme, Laufzeit und Vertragsgestaltung.