Kosten nach einem Todesfall: Welche finanziellen Belastungen Hinterbliebenen drohen

Quelle: ChatGPT

Der Tod eines Partners reißt nicht nur emotional eine Lücke. Oft gerät auch die finanzielle Balance einer Familie ins Wanken. Wie aus 7.159 Euro verfügbarem Monatseinkommen im Ernstfall nur noch 2.506 Euro werden können, zeigt eine aktuelle GDV-Analyse anhand einer vierköpfigen Familie.

Der Tod eines Partners oder Elternteils verändert das Leben einer Familie von einem Moment auf den anderen. Neben Trauer und emotionaler Belastung entsteht häufig ein Problem, das in der Vorsorgeberatung leicht unterschätzt wird: Das Einkommen eines Menschen kann vollständig wegfallen, sein Anteil an den laufenden Kosten jedoch nicht. Miete oder Immobilienkredit, Heizung, Strom und viele andere Verpflichtungen laufen weiter. Gleichzeitig muss die Arbeit, die der Verstorbene im Haushalt und bei der Betreuung geleistet hat, von jemand anderem übernommen werden. Eine aktuelle Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, wie schnell dadurch eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen kann.

Die Dimension wird deutlich, wenn man sich zunächst anschaut, wofür private Haushalte ihr Geld ausgeben. Nach den in der GDV-Studie ausgewerteten Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes entfielen 2023 im Durchschnitt 38 Prozent der Konsumausgaben privater Haushalte auf Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung. Weitere 14 Prozent wurden für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren ausgegeben, zwölf Prozent für Verkehr. Rund zwei Drittel der Ausgaben fließen damit in notwendige laufende Bereiche, die sich nach einem Todesfall nicht ohne Weiteres kurzfristig reduzieren lassen.

Besonders anschaulich wird das Problem am Beispiel einer vierköpfigen Familie. Ein solcher Haushalt hatte 2023 laut der vom GDV herangezogenen Statistik durchschnittliche monatliche Konsumausgaben von 4.599 Euro. Davon entfielen allein 1.582 Euro auf Wohnen, Energie und Instandhaltung. Für Ernährung wurden durchschnittlich 703 Euro ausgegeben, für Verkehr 608 Euro. Bekleidung und Schuhe schlugen mit 205 Euro zu Buche, Information und Kommunikation mit 192 Euro sowie Gesundheit und Bildung zusammen mit 183 Euro.

Allein diese grundlegenden Bedürfnisse summieren sich damit auf 3.473 Euro im Monat. Und genau diese Zahl macht deutlich, warum der Tod eines Familienmitglieds finanziell so einschneidend sein kann.

Das für Ausgaben verfügbare Einkommen eines Vierpersonenhaushalts betrug nach den zugrunde gelegten Daten 2023 durchschnittlich 7.159 Euro monatlich. Der GDV rechnet in seinem Modell vereinfachend mit zwei Verdienern, die jeweils gleich viel zum Einkommen beitragen. Stirbt einer von ihnen, halbiert sich das verfügbare Budget auf knapp 3.580 Euro.

Rechnerisch bleiben damit gerade einmal etwas mehr als 100 Euro Differenz zu den grundlegenden monatlichen Ausgaben von 3.473 Euro. Ausgaben für Freizeit, Haushaltsgeräte, zusätzliche Anschaffungen oder Sparen wären darin noch nicht enthalten. Schon kleinere unerwartete Belastungen könnten die finanzielle Situation aus dem Gleichgewicht bringen.

Die Rechnung zeigt zugleich ein häufiges Missverständnis bei der Hinterbliebenenvorsorge. Stirbt ein Mensch, sinken die Haushaltskosten keineswegs proportional zur Zahl der verbleibenden Familienmitglieder. Ein Vierpersonenhaushalt wird nach dem Tod eines Elternteils zwar zum Dreipersonenhaushalt. Die Kreditrate für das Haus wird dadurch aber nicht um 25 Prozent niedriger. Gleiches gilt für Miete, Grundgebühren für Strom und Telekommunikation, Versicherungsverträge oder viele Kosten rund um das Auto.

Ein Teil der persönlichen Konsumausgaben des Verstorbenen entfällt zwar. Die großen Fixkostenblöcke bleiben jedoch weitgehend bestehen. Genau deshalb kann der Verlust eines Einkommens finanziell wesentlich stärker wirken als die Einsparungen durch eine Person weniger im Haushalt.

Noch kritischer wird die Situation, wenn nicht nur das Einkommen des Verstorbenen fehlt, sondern auch dessen unbezahlte Arbeit ersetzt werden muss. Wer bringt die Kinder zur Schule oder in die Kita? Wer übernimmt Arzttermine, Einkäufe, Wäsche, Kochen, Reinigung und Verwaltungsaufgaben? Wer kümmert sich um Reparaturen, Behördenpost oder die Organisation des Familienalltags?

Diese Leistungen tauchen auf keinem Gehaltszettel auf und besitzen dennoch einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Können sie nicht innerhalb der Familie aufgefangen werden, muss entweder externe Hilfe bezahlt werden oder der hinterbliebene Partner reduziert seine Erwerbstätigkeit.

Der GDV berechnet auch dieses Szenario. Muss der hinterbliebene Elternteil seine Arbeitszeit beispielsweise um 30 Prozent reduzieren, um Betreuung, Haushalt und organisatorische Aufgaben zu bewältigen, sinkt das verfügbare Monatseinkommen im Modell von rund 3.580 Euro auf etwa 2.506 Euro.

Den grundlegenden monatlichen Ausgaben von 3.473 Euro stehen dann nur noch 2.506 Euro Einkommen gegenüber. Es entsteht eine Finanzierungslücke von fast 1.000 Euro – Monat für Monat. Auf ein Jahr hochgerechnet entspricht dies einer Größenordnung von rund 12.000 Euro.

Und dabei sind mögliche zusätzliche Belastungen noch gar nicht vollständig berücksichtigt. Nach einem Todesfall können beispielsweise Unterstützungs- und Betreuungskosten entstehen. Auch gesundheitliche Belastungen infolge der Trauer können zusätzliche Ausgaben verursachen. Mobilitätskosten können steigen, wenn Fahrten und Wege, die zuvor der verstorbene Partner übernommen hat, neu organisiert werden müssen.

Für Vermittler ist deshalb entscheidend, bei der Hinterbliebenenabsicherung nicht ausschließlich nach dem Einkommen des Kunden zu fragen. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, welche wirtschaftliche Funktion eine Person innerhalb des Haushalts erfüllt. Ein Elternteil kann beispielsweise nur in Teilzeit arbeiten und damit auf den ersten Blick einen vergleichsweise kleinen Anteil zum Familieneinkommen beitragen. Übernimmt diese Person jedoch einen großen Teil der Kinderbetreuung und Haushaltsorganisation, kann ihr Tod erhebliche indirekte finanzielle Folgen auslösen.

Zwar existieren staatliche Sicherungssysteme. Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben. Kinder gesetzlich Rentenversicherter können eine Halbwaisenrente erhalten, grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr und während einer Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise eines Studiums unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Hinzukommen können Leistungen aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge sowie bei entsprechender Bedürftigkeit staatliche Grundsicherungsleistungen.

Diese Leistungen ändern jedoch nichts an der grundsätzlichen Herausforderung: In vielen Familien ist die wirtschaftliche Struktur auf zwei Erwachsene zugeschnitten. Einkommen, Betreuung, Haushaltsarbeit und langfristige Verpflichtungen greifen ineinander. Fällt eine dieser Säulen plötzlich weg, müssen die verbleibenden Aufgaben mit weniger finanziellen und zeitlichen Ressourcen bewältigt werden.

Wie groß der Absicherungsbedarf insgesamt ist, zeigen weitere Zahlen der GDV-Studie. Jedes Jahr verlieren in Deutschland mehr als 50.000 Kinder sowie zehntausende Partnerinnen und Partner einen Menschen, von dessen Einkommen sie abhängig waren. Dabei betrifft das Risiko keineswegs ausschließlich ältere Menschen. 2024 waren bei 12,8 Prozent aller Todesfälle in Deutschland die Verstorbenen zwischen 20 und 65 Jahre alt.

Gerade in dieser Lebensphase können die finanziellen Folgen besonders schwer wiegen. Häufig laufen Immobilienfinanzierungen, Kinder sind noch wirtschaftlich abhängig und Vermögen konnte noch nicht in ausreichendem Umfang aufgebaut werden. Gleichzeitig können Verpflichtungen noch Jahrzehnte bestehen.

Dennoch ist die Absicherung lückenhaft. Bei Paaren mit minderjährigen Kindern verfügen nach der GDV-Auswertung 45 Prozent über eine Risikolebensversicherung. Das bedeutet umgekehrt: Mehr als die Hälfte dieser besonders schutzbedürftigen Haushalte besitzt keine solche Police. Bei Alleinerziehenden liegt der Anteil sogar nur bei 19,2 Prozent.

Auch Immobilienbesitz schützt nicht automatisch vor dieser Versorgungslücke. Von Haushalten mit einem offenen Immobilienkredit verfügen lediglich 44,8 Prozent über eine Risikolebensversicherung. Mehr als jeder zweite Haushalt mit laufender Immobilienfinanzierung hat demnach keinen entsprechenden Todesfallschutz. Stirbt der Haupt- oder Mitverdiener, trifft der Einkommensverlust damit auf eine Verpflichtung, die sich kurzfristig kaum reduzieren lässt.

Selbst eine vorhandene Police bedeutet zudem nicht automatisch, dass die Familie ausreichend abgesichert ist. Die durchschnittliche Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung lag 2024 laut GDV bei 121.000 Euro. Als gängige Orientierung für eine bedarfsgerechte Absicherung nennt die Studie dagegen drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter zuzüglich bestehender finanzieller Verpflichtungen wie offener Kredite.

Bei einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro entspräche allein der Einkommensschutz damit 180.000 bis 300.000 Euro. Besteht zusätzlich beispielsweise noch eine Immobilienrestschuld von 120.000 Euro, kann sich der rechnerische Absicherungsbedarf auf bis zu 420.000 Euro erhöhen.

Die entscheidende Frage in der Beratung lautet deshalb nicht allein, was unmittelbar nach einer Beerdigung bezahlt werden muss. Finanzielle Hinterbliebenenvorsorge muss vielmehr beantworten, wie eine Familie ihren Alltag über Monate und Jahre finanzieren kann, wenn plötzlich Einkommen, Arbeitskraft und unbezahlte Sorgearbeit einer Person gleichzeitig fehlen. Gerade die nüchterne Gegenüberstellung von 3.473 Euro monatlichem Grundbedarf und einem möglichen Einkommen von nur noch 2.506 Euro macht sichtbar, wie schnell aus einem persönlichen Schicksalsschlag zusätzlich eine dauerhafte finanzielle Belastungsprobe werden kann.