Ohne vorherige Statusklärung droht ein jahrelang unsichtbares Risiko, das erst bei einer Betriebs- oder Krankenkassenprüfung sichtbar wird. Stellt sich heraus, dass nie Versicherungsfreiheit bestand, verlieren die gezahlten PKV-Beiträge ihre Grundlage.
Für den Makler kann daraus ein Haftungsfall werden, denn die Beratungspflicht nach den §§ 60, 61 VVG umfasst alle wesentlichen Risiken des Vertragsabschlusses, und ein unterbliebener Hinweis steht einer Falschberatung gleich. Für den Kunden summieren sich die Nachteile.
Ohne Statusklärung summieren sich die Risiken:
- jahrelange PKV-Beiträge, die nach einer Prüfung ihre Grundlage verlieren
- rückwirkende GKV-Nachzahlungen für bis zu vier Jahre (§ 25 Abs. 1 SGB IV)
- der Verlust der PKV-Alterungsrückstellungen, die sich nicht auf die GKV übertragen lassen
- im äußersten Fall kein Rückkehrrecht in die GKV, wenn ab dem 55. Lebensjahr die Vorversicherungszeiten fehlen
Damit trägt der Kunde ein Risiko, das sich vorab mit einem einzigen Verfahren hätte ausschließen lassen.
Wie lässt sich der Statuscheck in die PKV-Beratung integrieren?
Am wirksamsten lässt sich der Statuscheck integrieren, indem er zum festen Bestandteil des Beratungsprotokolls wird, bei allen Selbstständigen, Gesellschafter-Geschäftsführern und Mischkonstellationen. So wird die Frage der Versicherungsfreiheit dokumentiert, bevor sie zum Problem wird.
Für Betroffene beginnt der Schutz mit dem frühen Kontakt zur Clearingstelle und einem eigenen Antrag. Wenige Schritte reichen, um den PKV-Zugang abzusichern.
Einige Schritte sichern den PKV-Zugang wirksam ab:
- die Statusfrage im Beratungsprotokoll dokumentieren (§§ 60, 61 VVG in Verbindung mit § 6 VVG)
- die Empfehlung des Statusfeststellungsverfahrens schriftlich festhalten, auch bei Ablehnung durch den Kunden
- über den Schutz des § 96 Abs. 1 Satz 2 SGB IV informieren
- vor jedem PKV-Abschluss die Clearingstelle kontaktieren und das freiwillige Verfahren mit dem Formular V0027 beantragen
- eine Prognoseentscheidung nur beantragen, wenn der schriftliche Vertrag vorliegt und die Umstände der Durchführung feststehen
- den Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit stellen und Gesellschaftsvertrag sowie Handelsregister aktuell halten
Der Aufwand dieser Schritte bleibt gering, gemessen an dem Schaden, den ein unerkannter Statuswechsel auslöst.
Klarheit über den Status gehört an den Anfang der PKV-Beratung
Das Statusfeststellungsverfahren ist das einzige rechtsverbindliche Mittel, um vor einem PKV-Abschluss Klarheit zu schaffen, kostenlos, von einer Seite beantragbar und sogar im Voraus nutzbar. Die Zahlen der Rentenversicherung zeigen zugleich, wie selten es zum Einsatz kommt.
Besonders Gesellschafter-Geschäftsführer in Mischkonstellationen tragen dadurch ein Risiko, das über Jahre unsichtbar bleibt und erst bei einer Prüfung aufbricht. Eine frühe Statusklärung schließt diese Lücke. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, denn die Beurteilung hängt stark vom Einzelfall ab und gehört von einem spezialisierten Berater geprüft.