Versicherungsmathematiker sehen bei den Vorschlägen der Alterssicherungskommission erheblichen Konkretisierungsbedarf bei Kapitalrente, Betriebsrente und dem Zusammenspiel der drei Vorsorgesäulen. Besonders die geplante Nettoersatzrate von 70 Prozent sei lediglich eine Untergrenze.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) begrüßen die Vorschläge der Alterssicherungskommission grundsätzlich, fordern jedoch deutlich mehr Klarheit bei der konkreten Umsetzung.
Im Mittelpunkt der Kritik steht das von der Kommission vorgeschlagene Gesamtversorgungsziel über alle drei Säulen der Altersvorsorge hinweg. Erstmals soll ein konkretes Zielniveau für die Versorgung im Alter definiert werden. Die Kommission schlägt vor, dass die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge gemeinsam eine Nettoersatzrate von 70 Prozent des letzten Einkommens erreichen sollen. Für die Aktuare ist dies zwar ein wichtiger Schritt, aber keineswegs das Ende der Debatte.
„Die empfohlene 70-Prozent-Nettoersatzrate über alle drei Säulen als Versorgungsziel ist ein bedeutender Schritt, da sie ein klares Ziel definiert, das aus unserer Sicht jedoch nur ein Mindestniveau für die Sicherung des Lebensstandards im Alter sein kann“, sagt DAV-Vorstandsvorsitzende Susanna Adelhardt. Folglich müsse nun geklärt werden, welchen Beitrag die einzelnen Säulen künftig leisten sollen. Bislang fehle eine verbindliche Definition, welchen Anteil die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge am Gesamtziel übernehmen sollen.
„Ausgangspunkt dafür ist eine verlässliche und einheitliche Datenbasis, zusammen mit realistischen Annahmen, um das Drei-Säulen-System in Deutschland langfristig stabil auszurichten“, betont Adelhardt.
Positiv bewerten DAV und IVS auch die Pläne für einen Sozialpartnerdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings warnen die Experten davor, die Diskussion ausschließlich auf tarifvertragliche Sozialpartnermodelle zu konzentrieren. Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigten unkomplizierte Lösungen, die ohne tarifliche Bindung und ohne zusätzliche Arbeitgeberpflichten funktionieren.
„Wenn die Verbreitung der bAV vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gelingen soll, dann brauchen wir allerdings einfach umsetzbare Lösungen, die auch ohne Sozialpartner funktionieren und bei denen für die Arbeitgeber neben der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen keine weiteren Pflichten bestehen“, erklärt IVS-Vorstandsvorsitzender Stefan Oecking. Der Diskurs müsse deshalb offen für unterschiedliche Durchführungswege bleiben und auch nicht tarifgebundene Unternehmen berücksichtigen. Zudem seien stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen entscheidend für den Ausbau der Betriebsrente. „Was wir darüber hinaus für den weiteren Ausbau der bAV brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen sowie Wirtschaftswachstum und Produktivitätssteigerungen“, so Oecking.
Grundsätzlich positiv bewerten die Aktuare auch die geplante Kapitalrente als zusätzliche kapitalgedeckte Säule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese könne einen zusätzlichen Vermögensaufbau ermöglichen, ohne bestehende Vorsorgesysteme zu verdrängen.
„Entscheidend für die attraktive Umsetzung sind eine langfristig renditeorientierte Ausgestaltung sowie die Möglichkeit einer kollektiven Risikoteilung“, sagt Adelhardt. Dies gelte sowohl für die Ansparphase als auch für die spätere Verrentung des angesparten Kapitals. Insbesondere die Frage, wie aus dem angesparten Vermögen eine lebenslange Rentenzahlung entstehen soll, sei bislang ungeklärt. Zudem warnen DAV und IVS vor dem erheblichen technischen und administrativen Aufwand, der mit einer eigenständigen Infrastruktur für die Kapitalrente verbunden wäre.