Nord Stream: Gericht entlastet Versicherer nach Pipeline-Sabotage

Quelle: ChatGPT

Der Rechtsstreit um die Nord-Stream-Sprengungen ist entschieden. Der Londoner High Court sieht die Sabotage als kriegsbezogenes Ereignis und entlastet die Versicherer.

Die milliardenschweren Schäden an den Nord-Stream-Pipelines bleiben vorerst nicht an den Versicherern hängen. Der Londoner High Court hat die Klage der Nord Stream AG gegen die Versicherer Lloyd’s of London und Arch Insurance abgewiesen. Die Richterin sah die Voraussetzungen des Kriegsausschlusses in den Versicherungsverträgen als erfüllt an. Darüber berichtet das "insurancejournal". Damit endet ein Verfahren, das weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Industrieversicherung und die Auslegung von Kriegsklauseln haben dürfte.

Die Nord Stream AG hatte die beiden Versicherer im Februar 2024 auf rund 580 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Hintergrund waren die Explosionen im September 2022, bei denen mehrere Stränge der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in der Ostsee zerstört wurden.

Die Versicherer hatten eine Zahlung mit Verweis auf die Kriegsausschlussklausel verweigert. Nach ihrer Auffassung standen die Anschläge in unmittelbarem Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und fielen deshalb nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz.

Die Londoner Richterin Clare Moulder schloss sich dieser Sichtweise nun an. „Die Beschädigung der Pipelines (sowohl die Brüche als auch die Dellen) wurde direkt oder indirekt durch Krieg verursacht, geschah im Zuge von Krieg oder war eine Folge davon“, so Moulder. Entscheidend sei nicht, wer die Sabotage tatsächlich durchgeführt habe. Vielmehr komme es darauf an, ob die mutmaßlichen Motive der Täter mit dem Kriegsgeschehen verbunden gewesen seien. Für die Feststellung, ob der Kriegsausschluss gilt, sei es demnach unerheblich, wer der wahrscheinlichere Urheber der Sabotage war. Weiter führte die Richterin aus: „Ich stelle fest, dass, falls einer der möglichen Täter die Sabotage begangen hat, der Krieg eine ,wesentliche‘ Ursache für dessen Handeln gewesen wäre.“

Nach Auffassung des Gerichts wären sämtliche in Betracht kommenden Szenarien – unabhängig davon, ob Russland, die Ukraine oder andere Akteure verantwortlich gewesen wären – untrennbar mit dem Ukraine-Krieg verbunden gewesen. Die Schäden seien daher „direkt oder indirekt durch Krieg verursacht worden“ oder zumindest eine Folge des Krieges. Damit greife der vereinbarte Kriegsausschluss.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nord Stream AG kann gegen die Entscheidung des High Court Berufung einlegen. Ob es dazu kommt, ist derzeit offen.

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