Ökonom: Beamtenpensionen sollten reformiert werden

Quelle: ChatGPT

Der Ökonom Peter Bofinger schlägt eine Änderung der Beamtenversorgung vor. Künftig soll für die Berechnung der Pension nicht mehr allein das letzte Amt maßgeblich sein. Ziel ist es, Privilegien abzubauen und die Versorgung stärker an der gesamten Erwerbsbiografie auszurichten.

Als die Rentenkommission Ende Juni ihre 33 Empfehlungen für die Zukunft der Alterssicherung vorstellte, blieben die Vorschläge zu Beamten überraschend zurückhaltend. Dabei zählt die Frage, ob Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, seit Jahren zu den umstrittensten rentenpolitischen Themen. Die Kommission hat sich nach intensiven Beratungen jedoch dagegen ausgesprochen. Als Begründung werden erhebliche rechtliche Hürden sowie hohe finanzielle Belastungen für Bund und Länder genannt. Denn die öffentliche Hand müsste weiterhin Pensionen finanzieren und gleichzeitig Rentenbeiträge für aktive Beamte entrichten.

Einen wichtigen Punkt hatte die Rentenkommission bereits platziert. So solle die Zahl der Verbeamtungen künftig deutlich begrenzt werden. Beamte sollten künftig vor allem dort eingesetzt werden, wo hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden und staatliche Eingriffsbefugnisse erforderlich sind. Für andere Tätigkeiten sehen die Experten keinen zwingenden Grund für eine Verbeamtung. Zudem empfehlen sie Bund und Ländern, für künftige Pensionsverpflichtungen ausreichende Rücklagen zu bilden. Außerdem sollten Reformen im Rentenrecht wie etwa eine Anhebung der Regelaltersgrenze oder Änderungen bei der Rentenanpassung grundsätzlich auch auf die Beamtenversorgung übertragen werden.

Nun hat der Ökonom Peter Bofinger im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" einen weiteren Vorschlag eingebracht. Konkret empfiehlt Bofinger, der Mitglied der Rentenkommission ist, die sogenannte Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt deutlich zu verlängern. Bislang reicht es aus, wenn Beamte zwei Jahre vor dem Ruhestand befördert werden, damit die höhere Besoldung vollständig in die Pension einfließt. Künftig soll dieser Zeitraum auf fünf bis zehn Jahre ausgeweitet werden.

Bofinger kritisiert die bisherige Praxis deutlich: „Es gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert, damit sie eine schöne Pension kriegen.“ Deshalb habe die Kommission vorgeschlagen, „bei Beamten künftig die letzten fünf bis zehn Jahre vor der Pension für die Höhe zu berücksichtigen.“

Im Bericht der Rentenkommission wird dies damit begründet, dass die derzeitige Regelung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung besonders großzügig sei. Während sich die gesetzliche Rente aus dem gesamten Erwerbsverlauf errechne, orientiere sich die Beamtenversorgung bislang überwiegend am zuletzt ausgeübten Amt.

Die Debatte gewinnt auch angesichts steigender Versorgungsausgaben an Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Anfang 2025 rund 1,4 Millionen Pensionäre Ruhegehälter. Die durchschnittliche Bruttopension lag bei 3.416 Euro monatlich. Innerhalb der vergangenen 30 Jahre hat sich die Zahl der Versorgungsempfänger mehr als verdoppelt.

Für Bund und Länder entwickelten sich die Pensionen damit zu einem immer größeren Ausgabenposten. Im Jahr 2024 beliefen sich die Versorgungsausgaben auf 56,9 Milliarden Euro und die Tendenz ist steigend. Vor allem die Länder tragen einen Großteil dieser Lasten, unter anderem für pensionierte Lehrkräfte und Polizeibeamte.