Kapitalrente: Vermittlerverband warnt vor Staatsfonds ohne Wettbewerb

Quelle: ChatGPT

Der Votum Verband begrüßt die Vorschläge der Rentenkommission. Gleichzeitig mahnt der Vermittlerverband eine konsequente Umsetzung an. Insbesondere bei der geplanten gesetzlichen Kapitalrente braucht es mehr Wahlfreiheit und eine stärkere Rolle privater Anbieter. Auch für Selbstständige und die betriebliche Altersversorgung gibt es klare Erwartungen.

Der Votum Verband bewertet den Abschlussbericht der Rentenkommission grundsätzlich positiv, fordert bei der Umsetzung jedoch deutliche Nachbesserungen. Zwar verdiene das Reformwerk aufgrund seiner wissenschaftlichen Fundierung und des breiten Konsenses Anerkennung. Gerade weil die Kommission trotz ihrer heterogenen Zusammensetzung zu einem gemeinsamen Ergebnis gefunden habe, dürfe das Reformpaket nicht auf einzelne Aspekte reduziert werden. Entscheidend sei nun aber, dass die Empfehlungen als Gesamtkonzept umgesetzt und nicht politisch verkürzt würden.

Besonders intensiv setzt sich der Verband mit der geplanten gesetzlichen Kapitalrente auseinander. Dass künftig eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden soll, sei grundsätzlich positiv. Kritik richtet sich jedoch gegen die politische Diskussion über einen ausschließlich staatlich verwalteten Fonds. Schließlich orientiert sich die Kommission ausdrücklich am schwedischen Modell. Dieses sehe jedoch nicht nur einen staatlichen Standardfonds vor, sondern ermögliche den Versicherten auch die Wahl zwischen zertifizierten privaten Fondsanbietern.

„Wenn das schwedische Modell tatsächlich Pate steht, muss es auch konsequent – also in seinen Grundprinzipien eins zu eins – umgesetzt werden“, heißt es in der Stellungnahme. „Dazu gehört die Zulassung privater Anbieter; einen Automatismus hin zu einem allein staatlich verwalteten Fonds darf es nicht geben.“

Denn gerade der Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Anbietern könne für bessere Ergebnisse zugunsten der Sparer sorgen. Dafür sei allerdings qualifizierte Beratung unverzichtbar, damit Verbraucher eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Ebenso warnt Votum davor, Kapitalmarktanlagen für industrie- oder wirtschaftspolitische Zwecke zu nutzen. Die Altersvorsorge müsse sich an Rendite und einer breiten Risikostreuung orientieren.

„Klar ist aber auch: Eine kapitalgedeckte Komponente von zwei Prozent wird die Versorgungslücke der Menschen nicht schließen. Wer den Eindruck erweckt, der Staat könne die private und betriebliche Vorsorge auf diesem Wege ersetzen, weckt falsche Erwartungen. Die ergänzende, individuell beratene Altersvorsorge bleibt unverzichtbar“, betont Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.

Skepsis bei Frühstart-Rente und Staatsfonds

Kritisch sieht Votum auch die geplante Verzahnung der gesetzlichen Kapitalrente mit Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente. Zwar könnten gemeinsame Strukturen Effizienzvorteile bringen. Gleichzeitig bestehe jedoch die Gefahr, dass Bürger frühzeitig in ein staatliches Vorsorgesystem gelenkt würden. Der Staatsfonds sollte jedoch lediglich die Standardlösung für diejenigen sein, die keine eigene Entscheidung treffen. Die Frühstart-Rente solle vielmehr dazu beitragen, Finanzbildung zu fördern und Menschen frühzeitig an eigenverantwortliche Kapitalmarktentscheidungen heranzuführen. Staatliche und private Angebote könnten sich ergänzen, sollten jedoch klar voneinander getrennt bleiben.

Auch die geplante Einbeziehung bislang nicht abgesicherter Selbstständiger bewertet der Verband differenziert. Das Risiko von Altersarmut in dieser Gruppe sei unbestritten. Eine Vorsorgepflicht könne daher sinnvoll sein. Allerdings müsse Selbstständigen die Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und gleichwertigen privaten Vorsorgelösungen erhalten bleiben. Angesichts schwankender Einkommen und der allein zu tragenden Rentenbeiträge dürfe die Regelung Gründungen nicht zusätzlich erschweren. Denkbar sei deshalb auch eine auf die Absicherung gegen Altersarmut begrenzte Pflichtvorsorge.

Zur betrieblichen Altersversorgung fällt das Urteil des Verbandes zurückhaltend aus. Da die Rentenkommission konkrete Reformvorschläge zunächst einem Sozialpartnerdialog überlassen habe, sei eine abschließende Bewertung derzeit nicht möglich. Dass die Kommission auf ein Obligatorium in der betrieblichen Altersversorgung verzichtet habe, sei dagegen als durchaus positiv festzuhalten. Ziel müsse es nun sein, die Verbreitung der bAV weiter zu erhöhen. Diesen Prozess wolle der Verband konstruktiv begleiten.