DGB-Rentenkommission fordert Pflicht-Betriebsrente und höhere gesetzliche Rente

Quelle: DGB/Benno Kraehahn

Der Deutsche Gewerkschaftsbund reagiert auf die Vorschläge der Rentenkommission und legt ein eigenes Reformkonzept für die Alterssicherung vor. Im Mittelpunkt stehen eine stärkere gesetzliche Rente, eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung und ein klares Nein zu einer weiteren Anhebung des Rentenalters. Die Empfehlungen verstehen sich als Gegenentwurf zu kapitalmarktorientierten Reformmodellen.

In dieser Woche hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ein umfassendes Reformpaket für die Alterssicherung vorgelegt. Insgesamt 33 Empfehlungen sollen die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, das Rentensystem generationengerechter machen und die kapitalgedeckte Vorsorge stärken. Dabei hatte die Kommission auch mehrere seit Jahren kontrovers diskutierte Themen aufgegriffen.

Zu den zentralen Empfehlungen zählt die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden. Finanziert werden soll die sogenannte gesetzliche Kapitalrente über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozentpunkten, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen. Die Mittel sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt investiert werden.

Überdies sollen künftig auch Selbstständige, Abgeordnete und sogar Vorstände von Aktiengesellschaften stärker in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden werden sollen. Bei den Beamten blieb die Kommission hingegen überraschend zurückhaltend.

DGB-Rentenkommission zieht nach

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat wegen der düsteren Zukunft der Alterssicherung eine eigene Rentenkommission eingesetzt und die hat nun geliefert. Nach Auffassung der Kommission muss das Alterssicherungssystem den Lebensstandard im Ruhestand sichern. Als Ziel nennt sie ein Netto-Versorgungsniveau zwischen 70 und 90 Prozent. Die gesetzliche Rentenversicherung soll dabei die tragende Säule bleiben. Dafür empfiehlt die Kommission, das Rentenniveau zunächst auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent vor Steuern anzuheben.

Ein zentrales Element der Vorschläge ist der flächendeckende Ausbau der betrieblichen Altersversorgung. Künftig sollen alle Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten eine tariflich organisierte Betriebsrente anzubieten und dafür jährlich zwei Prozent des Bruttolohns einzuzahlen. Gleichzeitig soll eine Mindestbeitragshöhe gelten. Zusammen mit der gesetzlichen Rente soll so ein Gesamtversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent erreicht werden.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi sieht darin einen entscheidenden Baustein für eine zukunftsfähige Alterssicherung: „Eine gute Rente für alle ist möglich – das ist eine Frage des politischen Willens. Die betriebliche Altersvorsorge ist dabei schon heute eine wichtige und wirkungsvolle Ergänzung zur Umlagerente. Sie sollte aber endlich verpflichtend für alle Arbeitgebenden sein, um das Gesamtziel der Lebensstandardsicherung auch für alle zu erreichen.“

Rentenalter soll nicht weiter steigen

Ebenso deutlich positioniert sich die Kommission gegen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Rentenalters. Viele Beschäftigte erreichten bereits heute aus gesundheitlichen Gründen nicht die Regelaltersgrenze. Statt längerer Lebensarbeitszeiten fordert das Gremium flexiblere Übergänge in den Ruhestand.

So soll die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen geöffnet werden. Zudem schlägt die Kommission eine abschlagsfreie Teilrente für Menschen vor, die krankheitsbedingt nur noch in Teilzeit arbeiten können. Prävention, Rehabilitation und Wiedereingliederung sollen gleichzeitig deutlich gestärkt und der sogenannte Reha-Deckel abgeschafft werden.

Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Reformen setzt die Kommission auf eine Kombination aus Beiträgen, Steuermitteln und einer breiteren Finanzierungsbasis. Ein Demografiezuschuss des Bundes soll die Folgen des demografischen Wandels abfedern. Finanziert werden soll dieser nach Vorstellung der Kommission unter anderem durch eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen, hoher Einkommen und von Kapitalerträgen. Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern lehnt sie ausdrücklich ab. Zudem soll die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Zunächst sollen bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Langfristig soll sich die Finanzierungsbasis dadurch verbreitern.

Weitere Empfehlungen betreffen die Anerkennung von Kindererziehung und Pflegezeiten. Rentenansprüche aus Kindererziehung sollen künftig auf beide Elternteile aufgeteilt werden können. Pflegezeiten sollen auch während eines Rentenbezugs rentensteigernd wirken. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Grundrentenzuschlag ohne Einkommensanrechnung zu gewähren und eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage einzuführen. Ziel sei es, Altersarmut trotz langer Erwerbsbiografien zu verhindern.