Rentenreform: Versicherer warnen vor zu viel Staat

Quelle: ChatGPT

Versicherer und Vermittlerverbände begrüßen den Kurswechsel bei der Rente grundsätzlich, warnen aber vor einer zu starken Konzentration der Altersvorsorge in staatlicher Hand. Die zweite und dritte Säule dürfe bei der Reform nicht ins Hintertreffen geraten.

Die Vorschläge der Rentenkommission zur Zukunft der Alterssicherung stoßen in der Versicherungswirtschaft auf ein geteiltes Echo. Während die geplante stärkere Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich begrüßt wird, sehen sowohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Gefahr, dass die Altersvorsorge künftig zu stark in staatlichen Strukturen gebündelt wird.

Mit ihrer Empfehlung einer gesetzlichen Kapitalrente nach schwedischem Vorbild schlägt die Rentenkommission einen weitreichenden Kurswechsel vor. Künftig soll ein zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitrag von zwei Prozentpunkten in kapitalgedeckte Vorsorgeelemente fließen. Aus Sicht des GDV ist dies grundsätzlich der richtige Weg. „Mehr Geld für die Rente am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Schlüssel zu mehr Generationengerechtigkeit“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Allerdings gehe die Kommission bei der staatlichen Ausgestaltung zu weit. „Je mehr Umlage und Kapitaldeckung bei derselben Institution liegen, desto größer wird der politische Einfluss auf Anlageentscheidungen und Leistungsumfang“, warnt Asmussen.

Nach Ansicht des Versichererverbands kann die vorgeschlagene gesetzliche Kapitalrente dazu beitragen, die erste Säule der Altersvorsorge demografiefester aufzustellen. Sie dürfe jedoch nicht als Ersatz für die betriebliche und private Vorsorge verstanden werden. Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente sei ein wichtiger Schritt, aber kein Ersatz für eine konsequente Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Erst das Zusammenspiel aller drei Säulen könne langfristig eine stabile und generationengerechte Altersversorgung gewährleisten. Besonderen Handlungsbedarf gäbe es derweil bei der betrieblichen Altersversorgung. „Fast die Hälfte der Beschäftigten hat heute keine Betriebsrente. Das ist das eigentliche Problem, das jetzt angegangen werden muss“, so Asmussen.

Skeptisch beurteilt der GDV auch die Empfehlung der Rentenkommission, die geplante Frühstart-Rente eng mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verknüpfen. Der ursprüngliche Gedanke der Frühstart-Rente werde dadurch verwässert. „Der Sinn der Frühstart-Rente ist nicht, dass Sechsjährige in die gesetzliche Rente einzahlen, sondern dass sie frühzeitig eine privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorge aufbauen“, sagt Asmussen. Eltern und junge Menschen sollten selbst entscheiden können, welchem Anbieter sie ihr Vertrauen schenken.

BVK begrüßt Paradigmenwechsel

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht in den Vorschlägen der Rentenkommission wichtige Impulse für die Reform der Alterssicherung. BVK-Präsident Michael H. Heinz begrüßt insbesondere die vorgesehene Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung sowie die Rückkehr des Nachhaltigkeitsfaktors.

„Auch dass die betriebliche Altersvorsorge stärker verbreitet werden soll, findet unsere uneingeschränkte Zustimmung“, sagt Heinz. Die stärkere Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet er als „Paradigmenwechsel bei der Altersvorsorge“, der langfristig Wirkung entfalten könne. Gleichzeitig weist der BVK auf die finanziellen Folgen hin. Der zusätzliche Beitrag von zwei Prozentpunkten bedeute zunächst eine spürbare Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Darüber hinaus stellt der Vermittlerverband die Frage, ob staatliche Stellen tatsächlich die besseren Vermögensverwalter sind. „Fraglich ist zudem, ob der Staat ein besserer Anlagespezialist ist als die auf Vorsorgeprodukte spezialisierte Finanzwirtschaft und ihre Vermittler“, erklärt Heinz. Eine entsprechende Expertise müsse erst aufgebaut werden. Zudem könnten standardisierte staatliche Lösungen die unterschiedlichen Lebenssituationen der Menschen nur eingeschränkt berücksichtigen. Auch die Gefahr politischer Einflussnahme auf staatlich organisierte Vorsorgevermögen wird im BVK kritisch gesehen.

Vorbehalte äußert der Verband zudem gegen die Empfehlung, neue Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Das ist dem Unternehmertum mit volatilen Einnahmen wesensfremd“, sagt Heinz. Falls eine Einbeziehung komme, sollte diese zumindest als Opt-out-Lösung ausgestaltet oder über privatwirtschaftliche Vorsorgemodelle umgesetzt werden.

Zustimmung findet dagegen ein anderer Vorschlag der Kommission: die Abschaffung der Rente mit 63. „Dies würde viele hunderttausende Rentenbeitragszahler im Jahr im Arbeitsmarkt halten und die Finanzen der Rentenversicherung stabilisieren helfen“, so Heinz.

Trotz unterschiedlicher Akzente eint GDV und BVK eine zentrale Botschaft: Die anstehende Rentenreform darf sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung konzentrieren. Ohne eine deutliche Stärkung der betrieblichen und privaten Vorsorge drohten die strukturellen Probleme des Alterssicherungssystems bestehen zu bleiben. Asmussen bringt es auf den Punkt: „Dieses Reform-Zeitfenster kommt so schnell nicht wieder. Wer es verstreichen lässt, ohne die zweite und dritte Säule ernsthaft zu stärken, sitzt in zehn Jahren wieder am selben Tisch.“