Zu den zentralen Empfehlungen zählt die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden. Finanziert werden soll die sogenannte gesetzliche Kapitalrente über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozentpunkten, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen. Die Mittel sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt investiert werden.
Die Kommission verspricht sich davon langfristig ein höheres Rentenniveau und eine breitere Finanzierung der Alterssicherung. Gleichzeitig soll die neue Kapitalrente mit bestehenden Reformprojekten wie der Frühstart-Rente verzahnt werden.
- Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als Zielgröße.
- Regelmäßige Ausweisung einer Nettoersatzquote nach Steuern.
- Verbesserung des Monitorings zur Altersvorsorge.
- Ausbau der Digitalen Rentenübersicht und Finanzbildung.
- Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
- Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte.
- Keine Rente allein nach Beitragsjahren.
- Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre.
- Beibehaltung versicherungsmathematischer Abschläge und Zuschläge.
- Ausbau von Gesundheitschecks und Erwerbsminderungsregelungen.
- Reform der Hinterbliebenenversorgung prüfen.
- Rehabilitation stärken.
- Altersteilzeit erst ab 58 Jahren, Blockmodell abschaffen.
- Rentenanpassungen wieder stärker an Demografie koppeln.
- Übergangsfaktor für künftige Rentner einführen.
- Einheitlichen Beitragssatz beibehalten.
- Nicht beitragsgedeckte Leistungen transparenter finanzieren.
- Verdeckte Altersarmut bekämpfen.
- Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung.
- Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen abschaffen.
- Erwerbstätigenversicherung als langfristiges Leitbild.
- Pflichtversicherung für Selbstständige.
- Beamtenversorgung an Rentenreformen anpassen.
- Abgeordnete in die Rentenversicherung einbeziehen.
- Vorstände von Aktiengesellschaften einbeziehen.
- Minijobs weitgehend abschaffen.
- Kapitalgedeckte Elemente stärken.
- Gesetzliche Kapitalrente mit individuellem Kapitalkonto einführen.
- Verbreitung der bAV deutlich ausbauen.
- Bürokratieabbau und höhere Attraktivität der bAV.
- Frühstart-Rente mit Kapitalrente verzahnen.
- Monitoring der privaten Altersvorsorge-Reformen.
- Deutsche Rentenversicherung effizienter und bürgernäher aufstellen.
Einen tiefen Einschnitt würde auch die geplante Reform der Minijobs bedeuten. Künftig sollen geringfügige Beschäftigungen ihren Sonderstatus bei Steuern und Sozialabgaben verlieren. Ausnahmen soll es lediglich noch für Schüler geben. Die Kommission erhofft sich davon nicht nur zusätzliche Beitragseinnahmen, sondern vor allem bessere Erwerbschancen für viele Beschäftigte. Insbesondere Frauen könnten dadurch stärker in reguläre und besser bezahlte Beschäftigungsverhältnisse wechseln.
Neben den strukturellen Reformen empfiehlt die Kommission eine stärkere Orientierung an einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als Zielgröße der Alterssicherung. Zudem soll die Digitale Rentenübersicht weiterentwickelt und eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie aufgebaut werden. Auch die betriebliche Altersversorgung soll deutlich ausgebaut werden. Die Kommission strebt langfristig eine nahezu flächendeckende Verbreitung der bAV an und fordert Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit, Portabilität und weniger Bürokratie.