Die EU-Kleinanlegerstrategie sorgt weiter für Diskussionen in der Versicherungs- und Vermittlerbranche. Während der BVK Fortschritte beim Erhalt der provisionsbasierten Beratung sieht, warnt der VOTUM-Verband vor einer regulatorischen Bevorzugung des ETF-Direktvertriebs. Im Zentrum der Kritik stehen neue Bürokratiepflichten und eine „verkürzte Kostenlogik“.
Die europäische Retail Investment Strategy (RIS) biegt auf die Zielgerade ein und sorgt bei den Vermittlerverbänden für durchaus unterschiedliche Reaktionen. Während der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in den aktuellen Entwicklungen „wichtige Fortschritte“ erkennt, schlägt der VOTUM-Verband deutlich kritischere Töne an. Im Kern geht es um die Frage, wie stark persönliche Beratung künftig noch regulatorisch unterstützt wird oder ob digitale Standardprodukte wie ETFs zunehmend bevorzugt werden.
Hintergrund ist der Kompromisstext zur europäischen Kleinanlegerstrategie, der inzwischen im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) gebilligt wurde. Damit steht die formale Verabschiedung durch Rat und Europäisches Parlament bevor. Ziel der RIS ist es, mehr Verbraucher an den Kapitalmarkt heranzuführen und den Anlegerschutz zu stärken.
Pauschales Provisionsverbot wurde abgewendet
Besonders positiv bewertet der BVK, dass ein ursprünglich diskutiertes generelles Provisionsverbot vom Tisch ist. Vergütungen sollen weiterhin zulässig bleiben, sofern sie den Kundeninteressen dienen und einen konkreten Nutzen bieten. Ergänzend wird ein europaweiter „Inducement Test“ eingeführt. „Dass ein pauschales Provisionsverbot abgewendet werden konnte, ist ein wichtiges Signal für die Sicherstellung einer flächendeckenden Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Einigung zeigt, dass unsere Interessenvertretung Wirkung entfaltet hat.“
Gleichzeitig verweist der BVK darauf, dass die konkrete Ausgestaltung des sogenannten Kundennutzens noch viele Fragen offenlasse. Der Verband kündigt an, den weiteren Prozess eng begleiten zu wollen und sich weiterhin für praktikable Regeln und unabhängige Beratung einzusetzen.
Votum-Kritik an Bürokratie-Überholspur
Deutlich kritischer fällt dagegen die Bewertung des VOTUM-Verbands aus. Dort sieht man in der RIS eine regulatorische „Überholspur“ für standardisierte ETF-Produkte und digitale Direktvertriebsmodelle. Persönliche Beratung werde dagegen zunehmend mit zusätzlichen Dokumentations-, Transparenz- und Nachweispflichten belastet. Der Verband kritisiert insbesondere, dass regulatorische Erleichterungen vor allem standardisierten, breit gestreuten und kostengünstigen Produkten zugutekämen. Damit werde implizit der Eindruck vermittelt, Verbraucherschutz entstehe bereits durch möglichst günstige Kapitalmarktprodukte. Aus Sicht des Verbandes greift dieser Ansatz jedoch zu kurz.
„Gute Finanz- und Versicherungsberatung erschöpft sich nicht in der Auswahl eines günstigen Anlageprodukts“, heißt es in der Stellungnahme. In der Lebenswirklichkeit der Kunden gehe es ebenso um Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, Altersvorsorge, Pflege, Liquiditätsplanung oder Nachfolgeregelungen. Ein ETF könne zwar ein sinnvoller Baustein sein, ersetze aber kein ganzheitliches Beratungskonzept.
Besonders kritisch bewertet der VOTUM-Verband die neuen regulatorischen Anforderungen an Vermittler. Zwar sei Transparenz grundsätzlich richtig und notwendig. Doch mit zusätzlichen Kostenaufstellungen, erweiterten Dokumentationspflichten und neuen Vorgaben zur Auswahl „kosteneffizientester“ Produkte entstünden erhebliche Haftungsrisiken. Wie diese Kosteneffizienz künftig konkret gemessen werde, bleibe bislang offen. Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands, spricht deshalb von einer „bemerkenswerten regulatorischen Asymmetrie“.
„Wer Kunden persönlich berät, ihre Lebenssituation analysiert, Risiken einordnet und langfristige Verantwortung übernimmt, wird mit zusätzlicher Bürokratie überzogen. Wer dagegen standardisierte Kapitalmarktprodukte digital vertreibt, findet in der RIS eine regulatorische Abkürzung“, so Klein. „Das ist keine Stärkung des Verbraucherschutzes, sondern eine Verwechslung von Einfachheit mit Qualität.“
Aus Sicht des Verbandes droht die Retail Investment Strategy damit zur „Retail-ETF-Strategy“ zu werden. Der reine Zugang zu günstigen Produkten reiche nicht aus, um Verbraucher nachhaltig an den Kapitalmarkt heranzuführen. Entscheidend sei vielmehr, dass Anleger ihre Risiken, ihren Anlagehorizont und ihren Absicherungsbedarf realistisch einschätzen könnten. Dafür brauche es qualifizierte Beratung und nicht nur digitale Standardlösungen.