Seit mehr als 20 Jahren träumt die Branche von weitreichender Digitalisierung – aber ist sie überhaupt bereit dafür, fragt Christopher Kluwe. Der Geschäftsführer des Berliner Maklerpools aruna blickt in seiner Kolumne kritisch auf die wachsende Abhängigkeit von Künstlicher Intelligenz.
Seit dem 01.09.2005 darf ich als Entwickler in der Versicherungsbranche mein Brot verdienen. Auf den ersten Blick hat sich viel getan – Bereitstellung von Dokumenten als PDF-Datei, Bestands- und Provisionsdaten in digitaler Form, Online-Rechner statt installierbarer Software, die auf CDs ausgeliefert wird.
Auf den zweiten Blick jedoch hat der digitale Glanz einige Risse: PDF-Dateien müssen über Portale heruntergeladen werden und sind teilweise nicht maschinell auslesbar (der enthaltene Text lässt sich also nicht markieren und maschinell weiterverarbeiten). Daten zu Verträgen und Beständen in CSV- oder Exceldateien haben je Gesellschaft ein anderes Format. Tarifrechner gleicher Sparten führen unterschiedlich durch den Tarifierungsprozess.
Natürlich gibt es mit dem GDV-Format bzw. den BIPRO-Normen branchenweite Standardisierungsbemühungen. Diese sind jedoch nicht flächendeckend umgesetzt, und selbst wo sie umgesetzt sind, schöpfen sie ihr Potential nicht voll aus.
Fast 40 Jahre (die erste Version wurde 1988 veröffentlicht) ist das GDV-Format alt. Dabei wurden nie „alte Zöpfe“ abgeschnitten bzw. technische Fehlentscheidungen korrigiert.
Stattdessen ist das Format durch immer weitere Datenfelder und möglichst abwärtskompatible Verschlimmbesserungen inzwischen in sich widersprüchlich. Jede Gesellschaft ist in der Wahl der Version frei, jede:r Nutzer:in muss also praktisch einen weiten Zoo an unterschiedlichen Ausprägungen des Formats unterstützen.
Mit BIPRO hat sich die Situation nur bedingt gebessert. Fast 50 Normversionen sind inzwischen veröffentlicht – gebündelt in zehn zueinander inkompatiblen Releases. Auch wenn die Normen ein Ablaufdatum innehaben (nur die letzten drei Releases werden aktiv weiterentwickelt) verbleiben nicht wenige Gesellschaften auf abgekündigten Versionen. Die zu Grunde liegenden Datenmodelle machen vieles möglich – aber nur wenig verpflichtend. Dazu sind sie unglaublich komplex, da jedes erdenkliche Tarifmerkmal darin abgebildet wird. Aber noch nicht einmal solche Modelle sind abgeschlossen – Berufslisten z. B. unterscheiden sich immer noch zwischen den Gesellschaften. Bei mehreren Normen – z. B. Abrechnung oder Tarifierung und Antrag – ist immer eine Abstimmung zwischen beiden Parteien (Gesellschaft und Gegenstelle) notwendig. Normiert wurde hier also nicht der Prozess (das „PRO“ in BIPRO), sondern lediglich der Datenaustausch.
Genau das ist aber das Problem: Seit jeher differenzieren sich die Anbieter der Versicherungsbranche über unterschiedliche Merkmale. Mit GDV und BIPRO hat man sich auf ein Daten- und Kommunikationsmodell geeinigt, nicht jedoch auf ein übergreifendes Prozessmodell.
Stattdessen schaffen wir eine Digitalisierung zweiter Klasse (s. Beispiele vom Anfang des Artikels), die Anbietenden Kosten spart, Nutzenden aber höchstens geringen Mehrwert bietet. Damit sind wir statt auf dem Level von zeitgemäßen IT-Infrastrukturen auf dem Level öffentlicher Verwaltungen (Stichwort ausgedruckte ausfüllbare PDF-Datei). Zu allem Überfluss schafft man sich für die Digitalisierung erster Klasse ein neues Wort („Dunkelverarbeitung“), welches das Beschreibt, was in allen anderen Branchen schlicht unter Digitalisierung verstanden wird…
Bevor die Branche also weiter über Digitalisierung redet, sollte sie erstmal an ihrer Digitalisierbarkeit arbeiten. Denn erst, wenn Gesellschaften sich an einheitliche Prozesse anpassen, und nicht umgekehrt, kann die Branche und können alle Beteiligten einen realen Nutzen aus Digitalisierungprojekten ziehen.