Wenn Avatare Policen abschließen: Der Versicherungsvertrieb 2031

Quelle: DALL-E

Schließen künftig nicht mehr Menschen selbst Versicherungsverträge ab, sondern digitale Stellvertreter? Jens Hasselbächer, Vorstand für Kunden und Vertrieb bei der R+V Versicherung, beschreibt im Versicherungsbote-Podcast ein Szenario, in dem KI-basierte Avatare Entscheidungen im Versicherungsalltag übernehmen – und erläutert, welche Rolle Vertrauen, Regulierung und Generationenunterschiede dabei spielen könnten.

Die Vorstellung, dass Versicherungen künftig nicht mehr vom Kunden selbst abgeschlossen werden, sondern von einem digitalen Stellvertreter, markiert einen möglichen Paradigmenwechsel für die Branche. Was heute noch wie ein Zukunftsszenario wirkt, könnte schneller Realität werden, als viele erwarten.

Diese Einschätzung vertritt Jens Hasselbächer, Vorstand für Kunden und Vertrieb bei der R+V Versicherung. In einem Podcast-Interview zur Frage, wie sich die Branche in rund 2030 Tagen entwickeln könnte, beschreibt er eine Zukunft, in der Versicherungsentscheidungen zunehmend an KI-basierte Systeme delegiert werden.

Besonders konkret wird Hasselbächer mit Blick auf die junge Generation: „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die junge Generation – meine Kinder sind 25 und 27 – anfangen wird, Teilaufgaben ihres Lebens, die sie als lästig empfinden, vertrauensvoll ihrem Avatar zu übergeben. Also einem KI-Agenten, der die Verhaltensweisen, Präferenzen und Dinge, die einem wichtig sind, übernimmt – bis hin zum eigenverantwortlichen Abschluss von Versicherungen.“ Auf Nachfrage ergänzt er mit Blick auf den Zeithorizont: „Ich glaube, dass es das in 2031 geben wird.“

Der Avatar als verlängerter Arm des Kunden

Im Zentrum dieser Entwicklung steht ein KI-Agent, der den Kunden nicht nur unterstützt, sondern perspektivisch eigenständig handelt. Grundlage dafür sind Daten, Präferenzen und individuelle Lebensziele, die der Nutzer definiert. Hasselbächer beschreibt den Mechanismus so: „Es wird dort künstliche Intelligenz geben, mit der ich meine Präferenzen teile. […] Was sind Ihre Lebensziele? Was ist Ihre aktuelle Lebenssituation? Was sind Ihre Träume und Wünsche? […] Daraus entsteht Wissen, das diese Agenten nutzen und woraus sie die Absicherungspräferenz ableiten.“

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Die Rolle des Kunden verändert sich damit grundlegend. An die Stelle einzelner Produktentscheidungen tritt die Konfiguration eines Systems, das auf Basis dieser Informationen Vorschläge entwickelt – oder, je nach Freigabe, auch Entscheidungen trifft.

Der Versicherungsabschluss würde so von einer aktiven Handlung zu einem delegierten Prozess.

Vertrauen bleibt der entscheidende Faktor

So klar die technologische Entwicklung erscheint, so offen ist die Frage der Akzeptanz. Hasselbächer geht davon aus, dass sich der Markt unterschiedlich entwickeln wird – nicht zuletzt entlang von Generationen. „Ich glaube, es wird eine Trennlinie geben, die sich entweder entlang der Generationen oder entlang von Altersgruppen zeigen wird“, so seine Einschätzung. Der zentrale Faktor bleibt dabei Vertrauen. „Vertrauen hat bei mir etwas mit Verletzlichkeit und Zeit zu tun. Also mein Vertrauen gewinne ich, wenn ich auf einer persönlichen Ebene Beziehungen aufbauen kann.“

Gerade bei existenziellen Themen wie der eigenen Absicherung dürfte es für viele Kunden eine Hürde bleiben, Entscheidungen vollständig an Maschinen zu übertragen. Gleichzeitig wachsen jüngere Generationen mit digitalen Assistenzsystemen auf und könnten es als selbstverständlich ansehen, bestimmte Aufgaben zu delegieren. Hasselbächer erwartet daher keinen vollständigen Systemwechsel: „Ich glaube nicht, dass es in Deutschland zu diesem Zeitpunkt bereits die breite Masse geben wird.“ Vielmehr könnte ein hybrides Marktbild entstehen, in dem unterschiedliche Nutzertypen parallel existieren.

Neue Spielregeln im Wettbewerb

Mit der möglichen Delegation von Entscheidungen an KI-Systeme verschiebt sich auch die Logik des Wettbewerbs. Entscheidend ist künftig nicht mehr allein die direkte Kundenansprache, sondern die Präsenz in den Entscheidungsprozessen digitaler Systeme. Hasselbächer formuliert die Herausforderung so: „Wie schaffe ich es, dass die Large Language Models, die generative KI, die agentenbasierte KI mich findet als seriösen, vertrauenswürdigen, wettbewerbsfähigen Anbieter?“

Versicherer müssten damit nicht nur Kunden überzeugen, sondern auch in den Auswahlmechanismen digitaler Systeme sichtbar sein. Datenqualität, Markenvertrauen und digitale Auffindbarkeit könnten zu zentralen Wettbewerbsfaktoren werden.

KI-Abschluss und Recht: Offene Fragen

Die Vorstellung, dass ein Avatar eigenständig Versicherungsverträge abschließt, wirft grundlegende rechtliche Fragen auf. Im Zentrum steht die Zurechnung von Willenserklärungen: Kann ein durch KI ausgelöster Vertragsabschluss rechtlich dem Kunden zugerechnet werden?

Hinzu kommen Haftungsfragen – etwa bei Fehlentscheidungen des Systems – sowie datenschutzrechtliche Herausforderungen. Denn die Funktionsfähigkeit eines Avatars basiert auf umfangreichen personenbezogenen Daten. Hasselbächer betont daher, dass Innovation nur im Rahmen bestehender Vorgaben erfolgen kann. Unternehmen müssten neue Technologien „natürlich unter Berücksichtigung unseres regulatorischen Rahmens“ einsetzen.

Gerade in Europa dürfte die Regulierung – etwa durch Datenschutz-Grundverordnung und AI Act – maßgeblich darüber entscheiden, wie schnell sich entsprechende Modelle etablieren.

Studien sehen KI als Treiber des Vertriebswandels

Die von Jens Hasselbächer skizzierte Entwicklung hin zu KI-basierten Avataren wird auch von externen Experten grundsätzlich als plausibel eingeschätzt. So kommt etwa die Strategieberatung McKinsey in der Studie „Insurance 2030“ zu dem Ergebnis, dass künstliche Intelligenz und datenbasierte Systeme den Versicherungsvertrieb grundlegend verändern könnten. Insbesondere agentenbasierte Systeme könnten künftig Entscheidungen vorbereiten oder teilweise automatisieren.

Auch PwC verweist in der Studie „Insurance 2025 and Beyond“ darauf, dass datengetriebene Geschäftsmodelle und automatisierte Entscheidungsprozesse im Versicherungsvertrieb an Bedeutung gewinnen werden. Digitale Assistenten könnten insbesondere bei standardisierten Produkten stärker in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont zugleich die Notwendigkeit klarer Leitplanken. Der Einsatz entsprechender Systeme müsse „transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei“ erfolgen.

Aus juristischer Sicht bleibt insbesondere die Frage der Zurechnung von Willenserklärungen durch KI-Systeme bislang nicht abschließend geklärt und wird in der rechtswissenschaftlichen Diskussion intensiv behandelt.

Ausblick: Zwischen Vision und Marktrealität

Der Avatar als digitaler Stellvertreter des Kunden könnte den Versicherungsabschluss grundlegend verändern. Entscheidungen würden – zumindest teilweise – vom Menschen zur Maschine verlagert.

Für Jens Hasselbächer ist diese Entwicklung keine ferne Vision, sondern ein realistisches Szenario für das Jahr 2031.

Ob sich dieses Modell tatsächlich durchsetzt, dürfte jedoch weniger von der Technologie selbst abhängen als von Vertrauen, Regulierung und der Bereitschaft der Kunden, Verantwortung an künstliche Intelligenz zu delegieren.

Hintergrund

Der Beitrag erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden. Grundlage des Textes ist ein Gespräch über die Branche im Jahr 2031 im Versicherungsbote- Podcast. Dieser kann bei Versicherungsbote unter diesem Link angehört werden.