Ein Bedienfehler, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon entsteht an einer Produktionsmaschine ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Die Maschinenversicherung soll Unternehmen gegen solche Risiken absichern. Doch gerade die Abgrenzung zur Elektronikversicherung oder Fragen rund um Cyberdeckungen sorgen in der Praxis häufig für Unsicherheit.
Ein falsch eingespanntes Werkstück, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und plötzlich steht die Produktion still. Genau solche Szenarien gehören im industriellen Alltag zu den häufigsten Ursachen für Maschinenschäden. Wie wichtig passender Versicherungsschutz dabei ist, haben sich Stephan Schmitz von der BarmeniaGothaer und Andreas Knittel vom HDI anhand eines Praxisbeispiels angeschaut.
Im geschilderten Fall kollidieren bei der Firma Spix Spindel und Werkstück einer Metalldrehmaschine – ein sogenannter „Crash“. Ursache ist eine fehlerhafte Befestigung des Werkstücks, also ein klassischer Bedienfehler. Die Folge: Die Spindel muss komplett ersetzt werden. Der reine Sachschaden beläuft sich auf 25.000 Euro.
Nicht abgesichert sind im konkreten Fall jedoch schadenbedingte Mehrkosten oder ein möglicher Ertragsausfall. Gerade diese Folgekosten können Unternehmen zusätzlich massiv belasten.
Maschinenversicherung oder Elektronikversicherung?
In der Praxis stellt sich häufig zunächst die Frage, welche Sparte überhaupt zuständig ist: Maschinen- oder Elektronikversicherung?
Nach Versichererlogik gilt eine Anlage dann als Maschine, wenn sie über ein Antriebssystem mechanische Arbeit verrichtet. Elektronische Geräte hingegen dienen primär der Verarbeitung von Signalen. Die Abgrenzung sorgt regelmäßig für Diskussionen – etwa bei Maschinensteuerungen, Kaffeemaschinen oder E-Bikes.
Grundsätzlich wird in der Maschinenversicherung zudem zwischen stationären und fahrbaren Maschinen unterschieden. Für ortsfeste Maschinen gelten die „Allgemeinen Maschinenversicherungs-Bedingungen“ (AMB), für fahrbare Geräte die ABMG-Bedingungen.
Viele Risiken wären ohne Maschinenversicherung nicht gedeckt
Stationäre Maschinen befinden sich meist innerhalb von Gebäuden und sind dort häufig bereits Bestandteil der Inhaltsversicherung. Deshalb werden bestimmte Gefahren – insbesondere Feuer – in der Maschinenversicherung standardmäßig ausgeschlossen, um Doppelversicherungen zu vermeiden.
Doch gerade darüber hinaus entstehen zahlreiche Risiken, die ohne Maschinenversicherung nicht abgesichert wären. Dazu zählen unter anderem:
- Bedienungsfehler
- innere Betriebsschäden
- Konstruktionsfehler
- Versagen von Mess- und Regeltechnik
Entscheidend für den Versicherungsschutz ist dabei der sogenannte Allgefahrenansatz. Voraussetzung bleibt allerdings, dass der Schaden unvorhersehbar eingetreten ist.
Totalschaden oder Teilschaden macht großen Unterschied
Eine Besonderheit der Maschinenversicherung zeigt sich im Schadenfall: Während bei einem Totalschaden lediglich der Zeitwert ersetzt wird, übernimmt der Versicherer bei einem Teilschaden die Wiederherstellungskosten.
Gerade in Zeiten hoher Maschinenpreise und langer Lieferzeiten kann das für Unternehmen existenziell sein. Denn mit einer Zeitwertentschädigung lässt sich häufig keine gleichwertige Ersatzmaschine mehr beschaffen. Dementsprechend groß ist aus Unternehmenssicht das Interesse daran, dass Schäden möglichst als reparabler Teilschaden eingestuft werden.
Verschleiß bleibt Sache des Unternehmens
Nicht ersetzt werden dagegen typische Verschleißteile oder Betriebsstoffe. Der Hintergrund: Deren Wertverlust gilt als kalkulierbar und vorhersehbar. Der Verschleiß werde – ähnlich wie Hilfs- oder Betriebsstoffe – betriebswirtschaftlich auf die gefertigten Produkte umgelegt. Genau deshalb fehle hier das zentrale Merkmal der Unvorhersehbarkeit, das Voraussetzung für den Versicherungsschutz sei.
Auch in der Maschinenversicherung gewinnt das Thema Cyberrisiken immer stärker an Bedeutung. „Nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine wird die Bedrohung durch (Silent) Cyber immer realer“, erklären die beiden Experten. Kommt es infolge eines Cyberangriffs zu einem Sachschaden an einer Maschine, ist dieser grundsätzlich bereits über die AMB-Bedingungen gedeckt. Dennoch gehöre der Schutz vor Cyberrisiken mittlerweile in jedes Beratungsgespräch.
Makler fordern breitere Deckungen
Gleichzeitig beobachten die Experten einen deutlichen Trend zu umfangreicheren Deckungserweiterungen. Makler fordern zunehmend höhere Erstrisikosummen und zusätzliche Kostenpositionen.
Häufig mitversichert werden inzwischen etwa:
- Feuerlöschkosten
- Schadensuchkosten
- Sachen im Gefahrenbereich
- demontierte Zusatzgeräte und Reserveteile
Darüber hinaus wünschen sich viele Kunden umfassende Unterversicherungsverzichte oder pauschale Kostenpositionen für sonstige Folgekosten nach einem Schaden. Die Versicherer reagieren darauf häufig nur widerwillig. Der Wettbewerb um leistungsstarke Deckungskonzepte in der technischen Versicherung dürfte sich dennoch weiter verschärfen.