IW-Rentenexperte: „Wir führen die Rentendebatte auf der Basis nicht überzeugender Befunde“

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft

Ist die Angst vor Altersarmut übertrieben und unnötig? Denn bei der Betrachtung der Finanzlage von Rentner wird oft das Vermögen nicht mitgerechnet. Folglich sinkt die Armutsgefährdungsquote von Altersrentnern deutlich, sobald Immobilien, Ersparnisse und Kapitalvermögen berücksichtigt werden.

Die Debatte über Altersarmut in Deutschland greift nach Ansicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) häufig zu kurz. Denn bislang wird bei der Berechnung der Armutsgefährdungsquote vor allem auf das laufende Einkommen geschaut. Vermögen bleibt bei der Betrachtung außen vor. Genau das verzerrt laut einer aktuellen IW-Analyse das Bild erheblich.

Besonders deutlich zeigt sich das bei Altersrentnern. Nach klassischer Definition gelten 17,8 Prozent der GRV-Rentner als armutsgefährdet. Werden jedoch auch Vermögenswerte wie Immobilien, Ersparnisse oder Kapitalanlagen berücksichtigt, sinkt die Quote auf nur noch elf Prozent. Das entspricht einem Rückgang um rund 38 Prozent. Grundlage der Untersuchung sind Mikrodaten der Deutschen Bundesbank aus rund 4.000 Haushalten.

Während die allgemeine Armutsgefährdungsquote bei ausschließlicher Einkommensbetrachtung 15,4 Prozent beträgt, sinkt sie unter Einbeziehung des Vermögens auf 13,4 Prozent. Bei Menschen über 64 Jahren fällt der Unterschied noch stärker aus – von 15,8 auf 10,4 Prozent.

Nach den IW-Berechnungen verfügen Haushalte mit einem gesetzlichen Altersrentner als Hauptverdiener im Durchschnitt über ein Nettovermögen von rund 313.000 Euro. Der Median liegt bei knapp 140.000 Euro. Die Autoren sehen darin einen zentralen Baustein der Alterssicherung. Viele Haushalte würden ihren Lebensstandard eben nicht allein über die gesetzliche Rente absichern, sondern zusätzlich über aufgebautes Vermögen. „Wir führen die Rentendebatte auf der Basis nicht überzeugender Befunde“, sagt IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz. Denn die aktuell verwendeten Armutsindikatoren blendeten aus, ob Haushalte zusätzlich über erhebliche Vermögenswerte verfügen.

Kritik an aktuellen Reformdebatten

Die Studie kommt zu einem politisch brisanten Zeitpunkt. Die Bundesregierung hat eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die bis Sommer 2026 Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rentensystems vorlegen soll. Diskutiert werden unter anderem Modelle wie ein „Boomer-Soli“, eine stärkere Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung oder differenzierte Rentenansprüche. Aus Sicht des IW greifen viele dieser Vorschläge zu kurz. Denn aus der Höhe einer gesetzlichen Rente allein lasse sich nicht zuverlässig auf tatsächliche Altersarmut schließen. „Wer den Versicherungscharakter der Rente mit unvollständigen Armutszahlen aufweicht, riskiert teure Fehlanreize“, warnt Pimpertz.

Die Autoren kommen insgesamt zu dem Schluss, dass die bestehende Alterssicherungsarchitektur besser funktioniere als häufig dargestellt. Denn viele Menschen sichern ihren Ruhestand bereits heute über mehrere Quellen wie gesetzliche Rente, private Vorsorge, Betriebsrenten und Vermögen ab. Zugleich betont das IW aber auch, dass weiterhin sozialpolitischer Handlungsbedarf bestehe. Bedürftigkeitsgeprüfte Systeme wie die Grundsicherung im Alter seien weiterhin notwendig, um gezielt Haushalte mit niedrigen Einkommen und geringen Vermögen zu unterstützen.