Der AfW warnt vor einem „Flickenteppich“ bei der Weiterbildung für Darlehensvermittler. Der Verband fordert klare bundesweite Vorgaben und weniger Bürokratie. Kritik gibt es zudem an zusätzlichen Hürden bei der Anerkennung bestehender Qualifikationen.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung zum Entwurf der neuen Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) bezogen. Die Verordnung soll künftig die Sachkundeprüfung, Weiterbildungspflichten und das Registrierungsverfahren für Vermittler von Verbraucherdarlehen nach § 34k GewO regeln.
Grundsätzlich bewertet der Verband den Entwurf positiv. Besonders begrüßt der AfW, dass sich die geplanten Regelungen an den bereits bestehenden Vorschriften für Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler orientieren. Zustimmung erhält insbesondere die vorgesehene ausschließliche schriftliche IHK-Prüfung. Aus Sicht des Verbandes verhindert dies unnötige Hürden für Vermittler. Eine zusätzliche mündliche Prüfung hätte nach Einschätzung des AfW zu erheblichen Engpässen führen können. Der Verband warnt in diesem Zusammenhang vor faktischen Berufsausübungsverboten.
Kritischer fällt dagegen die Bewertung bei den geplanten Weiterbildungspflichten aus. Zwar nennt die Entwurfsbegründung einen Umfang von vier Zeitstunden pro Jahr, dieser Wert findet sich jedoch bislang nicht verbindlich im Verordnungstext wieder. Genau darin sieht der AfW ein erhebliches Problem.
„Wir fordern bewusst eine konkrete Stundenzahl, zum Beispiel wirklich moderate vier Stunden. Nur mit einer verbindlichen Vorgabe haben Vermittlerinnen und Vermittler bundesweit echte Planungssicherheit“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Ohne klare Regelung drohe ein uneinheitlicher Umgang durch Behörden und Bundesländer. „Ohne klare Vorgabe entsteht ein Flickenteppich aus 16 Bundesländern und einer Vielzahl zuständiger Behörden, der zu endlosen Diskussionen über Umfang und Ausgestaltung der Weiterbildung führt. Das hilft niemandem – weder den Vermittlern noch dem Verbraucherschutz“, so Rottenbacher weiter.
Darüber hinaus spricht sich der Verband für mehr Entbürokratisierung bei der Anerkennung bestehender Qualifikationen aus. Nach dem aktuellen Entwurf soll lediglich die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO als gleichwertig anerkannt werden. Der AfW fordert stattdessen, dass bereits vorhandene Erlaubnisse nach § 34i Abs. 1 GewO automatisch ausreichen. Damit könnten zahlreiche Immobiliardarlehensvermittler ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand in das neue Erlaubnisregime übernommen werden. Nach Auffassung des Verbandes würde dies Verfahren vereinfachen und beschleunigen.
Auch die vorgesehene Voraussetzung einer zweijährigen Berufserfahrung beim Abschluss „Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen“ stößt beim AfW auf Kritik. Diese Regelung sei systematisch nicht nachvollziehbar und sollte gestrichen werden. Unterstützung signalisiert der Verband dagegen für die geplante Einrichtung eines Aufgabenauswahlausschusses für die neue Sachkundeprüfung. Der bereits bestehende Ausschuss nach der ImmVermV solle diese Aufgabe übernehmen, um bundeseinheitliche Standards und bewährte Qualitätssicherung sicherzustellen.