Im Jahr 2025 wurden rund 115.000 versicherte Fahrräder gestohlen. Insgesamt haben die deutschen Versicherer rund 150 Millionen Euro für Fahrraddiebstähle geleistet.
Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Nach dem Rekordtief im Jahr 2021 mit 125.000 gestohlenen Rädern waren die Diebstahlzahlen im Jahr 2022 auf 150.000 gestohlenen Fahrrädern geklettert. Seither ist die Zahl der Fahrraddiebstähle wieder rückläufig.
Nun haben sich die versicherten Fahrraddiebstähle erneut vermindert. So ist die Zahl der als gestohlen gemeldeten Fahrräder von rund 135.000 auf gut 115.000 gesunken. Damit liegt der Wert noch weit vom Höchststand entfernt. Denn im Jahr 2014 hatte der Wert bei 190.000 versicherten Fahrraddiebstählen gelegen. Da in den genannten Zahlen gestohlene Fahrräder ohne Versicherungsschutz nicht inbegriffen sind, können die Werte aus der Polizeilichen Kriminalstatistik einen besseren Blick auf die Lage verschaffen. Denn laut PKS wurden 2025 rund 214.000 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst. 2024 waren es noch 246.000 Fahrraddiebstähle. Ergo müsste etwa 99.000 Fahrräder unversichert gewesen sein. Doch die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Denn nicht jeder Diebstahl wird auch zur Anzeige gebracht.
Immer teurere Fahrräder werden geklaut
Erneut konstant geblieben ist die Schadensumme. 150 Millionen Euro mussten die Versicherer für Schadendiebstähle zahlen. Das die Schadensumme trotz der weniger geklauten Räder so hoch ist, liegt auch daran, dass die Versicherer immer mehr pro geklautem Fahrrad aufwenden müssen. Der Schadenschnitt habe sich in vergangenen 20 Jahren von 390 Euro auf 1.270 Euro mehr als verdreifacht: auch das ist ein Rekordwert.
Zum Vergleich: 2010 hatte die gesamte Schadensumme noch bei 70 Millionen Euro und im Jahr 2020 immerhin schon bei 110 Millionen Euro gelegen. Der Schadenschnitt lag in diesen Jahren bei 400 Euro beziehungsweise bei 780 Euro. „Vor allem hochwertige Fahrräder und E-Bikes treiben die Kosten nach oben“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine eigenständige Fahrradversicherung. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen. In der Regel wird dann der sogenannte Wiederbeschaffungswert erstattet. Dieser bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Betrag festgelegt.
Der Versicherer-Verband rät, den Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen. Das gelte insbesondere nach dem Kauf eines neuen Fahrrads. Generell sollten Kaufbelege und aktuelle Fotos gut aufbewahrt werden. Sie erleichterten die Abwicklung im Schadensfall deutlich.
So können Fahrräder optimal geschützt werden:
- Hochwertiges Schloss nutzen: Empfehlenswert sind stabile U- oder Kettenschlösser.
- Immer anschließen: Das Fahrrad sollte an einem festen Objekt wie einem Fahrradständer gesichert werden.
- Zwei Schlösser verwenden: Damit lassen sich Rahmen und Räder separat sichern.
- Sichtbar parken: Belebte und gut beleuchtete Orte schrecken Diebe ab.
- Registrierung: Ein registriertes Fahrrad lässt sich bei Diebstahl besser identifizieren und wiederfinden.