Das geplante staatliche Standarddepot für die private Altersvorsorge sorgt für neue Debatten. Die Versicherungswirtschaft warnt vor Wettbewerbsverzerrungen und fordert gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer. Entscheidend seien Transparenz, faire Finanzierung und identische Regulierung.
Am 8. Mai soll der Bundesrat über das Altersvorsorgereformgesetz entscheiden. Mit dem geplanten staatlichen Standarddepot für die private Altersvorsorge betritt der Gesetzgeber aus Sicht der Finanzbranche Neuland. Während Länder wie Schweden staatliche Modelle in Pflichtsysteme eingebettet haben, soll das neue Angebot in Deutschland in einen bereits bestehenden Markt freiwilliger Vorsorgeprodukte eingeführt werden. Genau darin liegt nach Einschätzung der Branche die zentrale Herausforderung.
In einem aktuellen Positionspapier werden klare Anforderungen formuliert, damit ein staatliches Angebot nicht zu Lasten privater Anbieter wirkt. Denn in Deutschland existiere bereits ein funktionierender Markt mit Banken, Versicherern, Fondsgesellschaften und Bausparkassen. Nun müsse sich ein öffentliches Produkt „rechtssicher in den Markt einfügen“.
Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen
Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einem sogenannten Level Playing Field – also fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen staatlichem Träger und privaten Unternehmen. Aus Sicht der Autoren dürfe ein staatlicher Anbieter keine strukturellen Vorteile genießen. Kritisch gesehen würden etwa staatliche Garantien, bevorzugte Kundenzuführung oder steuerliche Sonderförderungen. Ebenso müsse ausgeschlossen werden, dass öffentliche Ressourcen kostenlos genutzt oder Startkapital zu nicht marktüblichen Bedingungen bereitgestellt werde.
Zugleich wird betont, dass für ein staatliches Vorsorgeprodukt dieselben gesetzlichen Anforderungen gelten müssten wie für private Wettbewerber. Dazu zählen Transparenzpflichten, Berichtspflichten, Fondsregulierung sowie Vorgaben zur Geldwäscheprävention. Wenn ein staatlicher Träger beispielsweise Fondsprodukte anbietet, müsse er denselben regulatorischen Rahmen erfüllen wie private Anbieter. Nur so lasse sich ein fairer Markt gewährleisten.
Ein weiterer Punkt betrifft die Kostentransparenz. Da ein staatliches Standarddepot häufig mit niedrigeren Gebühren begründet werde, müssten die tatsächlichen Kosten vollständig offengelegt werden. Ebenso wichtig sei Transparenz über Kapitalmarktrisiken. Verbraucher könnten sonst annehmen, dass ein staatlicher Anbieter automatisch sicherer sei als private Produkte. Dieser Eindruck müsse aktiv vermieden werden, um das Vertrauen in kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht zu gefährden.
„Wenn der Staat selbst als Anbieter auftritt, sollte er unter denselben Rahmenbedingungen agieren wie private Akteure – nur so entsteht ein fairer Wettbewerb im Interesse der Sparerinnen und Sparer“, sagt GDV‑Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“
Trotz der Kritik zeigen sich private Anbieter grundsätzlich offen für Wettbewerb. Voraussetzung sei jedoch, dass staatliche und private Lösungen unter denselben Bedingungen antreten.