Bundestag beschließt neue Regeln für Kreditvermittler

Quelle: ChatGPT

Der Bundestag hat die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen und die Regeln für Kreditvermittler verschärft. Branchenverbände begrüßen mehr Verbraucherschutz, warnen jedoch vor Bürokratie, Zeitdruck und Wettbewerbsnachteilen. Besonders die Umsetzung bis November sorgt für Kritik.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Damit werden die Regeln für Verbraucherkredite und deren Vermittlung deutlich verschärft. Kernstück der Reform ist ein neuer § 34k in der Gewerbeordnung, der erstmals einen eigenständigen gewerberechtlichen Rahmen für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen schafft.

Künftig müssen Kreditvermittler strengere Anforderungen erfüllen und über nachgewiesene Kenntnisse sowie fachliche Fähigkeiten verfügen. Ziel des Gesetzes ist ein höheres Verbraucherschutzniveau, mehr Transparenz und einheitlichere Standards im Markt.

AfW kritisiert Ausnahmen

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung bewertet die grundsätzliche Richtung positiv. Eine einheitliche Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung sei sinnvoll und ein richtiger Schritt. Kritisch sieht der Verband jedoch die beibehaltene Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese können weiterhin von der neuen Erlaubnispflicht befreit bleiben, wenn sie Kredite lediglich zur Finanzierung eigener Waren oder Dienstleistungen vermitteln.

„Entscheidend ist, dass die Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gilt und praktisch umsetzbar ist. Beides ist mit dem heutigen Gesetz nicht vollständig gelungen“, mahnt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Nach Auffassung des Verbandes entstehen dadurch Wettbewerbsverzerrungen zulasten unabhängiger Vermittler.

BVK sieht neue Hürden

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht Licht und Schatten. BVK-Präsident Michael H. Heinz begrüßt die verbraucherschützenden Elemente der Reform ausdrücklich.

„Der verbesserte Verbraucherschutz, insbesondere bei neuen Kredit- und Zahlungsmodellen, ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Heinz. „Es ist richtig, Überschuldungsrisiken zu begrenzen und klare Regeln für Kreditwürdigkeit, Information und Beratung festzulegen“. Gleichzeitig warnt der Verband vor zusätzlichen Belastungen für Vermittler. Statt Bürokratie abzubauen, würden neue Hürden geschaffen, die zeitlichen und finanziellen Mehraufwand verursachen.

Besonders kritisch sehen beide Verbände den knappen Zeitrahmen. Bereits im November sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Viele Vermittler müssten sich nun kurzfristig auf neue Vorgaben einstellen, Registrierungen vornehmen oder Sachkundeanforderungen erfüllen.

„Dass schon im November die neuen Regelungen in Kraft treten werden, lässt zudem den Vermittlern neben dem täglichen Vertriebsalltag kaum Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten“, kritisiert Heinz. Zusätzlichen Unmut löst aus, dass die konkrete Verordnung mit Details zu Sachkunde und Weiterbildung noch aussteht.

Positiv bewertet der BVK, dass für bereits nach § 34i GewO tätige Vermittler eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung vorgesehen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf eine neue Sachkundeprüfung verzichtet werden. Andere erfahrene Vermittler, die bislang ebenfalls ohne Beanstandung tätig waren, profitieren davon jedoch nicht. Auch das sorgt in der Branche für Unverständnis.