Die Aktivrente soll längeres Arbeiten belohnen. och der Widerstand wächst. Der Bund der Steuerzahler sieht einen klaren Verfassungsverstoß. Jetzt drohen Musterklagen bis nach Karlsruhe.
Die Aktivrente sollte ein Signal sein: Wer länger arbeitet, soll steuerlich belohnt werden. Doch statt Zustimmung wächst nun der Widerstand. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) will gegen die Regelung klagen und stellt damit eine zentrale sozialpolitische Maßnahme der Bundesregierung grundsätzlich infrage.
Im Zentrum der Kritik steht die ungleiche Behandlung verschiedener Erwerbsgruppen. „Dass man Menschen motivieren will, länger zu arbeiten, ist grundsätzlich nachvollziehbar“, erklärt BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Interview mit "T-Online". Doch die konkrete Umsetzung hält er für verfehlt.
Der entscheidende Kritikpunkt ist die Ungleichbehandlung. Mit der Aktivrente sollen Arbeitnehmer im Rentenalter monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Dieses Privileg gilt jedoch ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler, Landwirte oder auch Beamte bleiben außen vor. Für Holznagel ist das ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: „Wenn wir eine solche Regelung einführen, dann muss sie auch für alle gelten.“
Der Bund der Steuerzahler will die Regelung nicht nur politisch kritisieren, sondern juristisch überprüfen lassen. „Deshalb werden wir Klage einreichen und wollen damit bis zum Bundesverfassungsgericht“, kündigt Holznagel an. Geplant sind Musterverfahren, die klären sollen, ob die Aktivrente in ihrer jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Ziel ist eine Anpassung der Regelung, um damit die Einbeziehung bislang ausgeschlossener Gruppen zu erwirken. Der Verband sieht sich dabei auch durch breite Unterstützung bestätigt. Denn im Vorfeld hatten mehr als 100.000 Bürger eine Petition für Änderungen unterzeichnet.