Rechtsschutzversicherer greifen laut einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zunehmend in Mandate ein. Anwälte berichten von Klageabraten, verzögerten Deckungszusagen und sogar Abstandszahlungen, um Verfahren zu vermeiden.
Rechtsschutzversicherer nehmen nach Einschätzung vieler Anwälte zunehmend Einfluss auf die Rechtsverfolgung ihrer Kunden. Darauf deuten Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin. Demnach berichten zahlreiche Rechtsanwälte davon, dass Versicherer Mandanten von Klagen abraten oder finanzielle Anreize anbieten, um Verfahren zu vermeiden.
Die BRAK veröffentlichte die Ergebnisse der Befragung Ende Januar 2026. An der Umfrage beteiligten sich mehrere tausend Anwälte. Ziel war es, ein genaueres Bild davon zu erhalten, wie häufig Rechtsschutzversicherer bereits vor oder während eines Mandats Einfluss auf Versicherungsnehmer nehmen.
Nach Angaben der BRAK berichten rund 42 Prozent der teilnehmenden Anwälte, dass Mandanten bereits vor der Mandatserteilung von ihrer Rechtsschutzversicherung beraten oder vertreten worden seien. Darüber hinaus gaben 12,58 Prozent der Befragten an, Fälle zu kennen, in denen Versicherer Abstandszahlungen angeboten hätten, um eine Mandatserteilung oder die Fortführung eines Mandats zu verhindern. In rund 40 Prozent dieser Fälle sei zugleich eine Einschätzung der Erfolgsaussichten abgegeben worden. Besonders häufig wurden solche Abstandszahlungen laut Umfrage in Ordnungswidrigkeitsverfahren beobachtet.
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sind solche Praktiken problematisch. Denn grundlegend würde so das Risiko bestehen, dass wirtschaftliche Interessen der Versicherer stärker in den Vordergrund treten könnten als die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen. So werde in verschiedenen verbraucherrelevanten Rechtsgebieten zunehmend beobachtet, dass Versicherer Deckungszusagen verzögern, ablehnen oder Mandanten von einer Klage abraten. Betroffen seien unter anderem Streitigkeiten im Verkehrsrecht, Datenschutzrecht, Bank- und Versicherungsrecht sowie Konflikte rund um Energie- und Wärmethemen wie Photovoltaik, Batteriespeicher oder Fernwärme.
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei würden sich für Versicherungsnehmer gleich mehrere Risiken ergeben. Zum einen kann es zu einer Lenkung der Rechtsverfolgung kommen, wenn Versicherer Mandanten von Klagen abraten oder Erfolgsaussichten bewerten. Ein weiteres Risiko sind verzögerte Deckungsentscheidungen. Lange Wartezeiten können dazu führen, dass wichtige Fristen verstreichen oder Versicherungsnehmer entmutigt werden, ihre Ansprüche weiterzuverfolgen. Schließlich können auch Abstandszahlungen dazu führen, dass Streitigkeiten gar nicht erst gerichtlich geklärt werden und das selbst dann, wenn Erfolgsaussichten bestehen.
Rechtlich gilt weiterhin der klare Grundsatz, dass Versicherungsnehmer das Recht auf freie Anwaltswahl haben. Dieser Grundsatz ist im Versicherungsvertragsgesetz verankert. In der juristischen Diskussion wird zudem auf mögliche Interessenkonflikte hingewiesen, wenn Versicherer stärker in die rechtliche Beratung eingebunden werden. Auch politische Initiativen, Rechtsschutzversicherern künftig eine größere Rolle bei außergerichtlicher Beratung zu ermöglichen, stießen zuletzt auf Kritik innerhalb der Anwaltschaft.