Die Bundesregierung will die staatlich geförderte Altersvorsorge neu ordnen und greift dabei tief in die Kalkulation der Lebensversicherer ein. Abschlusskosten sollen künftig über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein zweifelt jedoch, ob das die Vertriebskosten wirklich senkt und warnt vor neuen Wettbewerbsverzerrungen.
Mit dem geplanten Altersvorsorgereformgesetz nimmt die Bundesregierung die geförderte private Altersvorsorge grundlegend ins Visier. Kernpunkt des Entwurfs: Versicherer sollen Abschlusskosten bei geförderten Produkten künftig nicht mehr in den ersten Vertragsjahren vollständig mit den Beiträgen verrechnen dürfen. Stattdessen sollen diese „über die Vertragslaufzeit verteilt werden“, heißt es im Gesetzentwurf.
Ziel der Neuregelung ist es, Anbieterwechsel zu erleichtern und Fehlentscheidungen bei der Produktwahl korrigierbar zu machen. Dadurch solle im Falle eines Vertragswechsels die Belastung mit Abschlusskosten reduziert und eine anbieterneutrale Regelung gewährleistet werden.
Allerdings enthält der Entwurf eine Hintertür: Abgebende Anbieter dürfen in den ersten fünf Jahren eine begrenzte Wechselgebühr erheben, um Fixkosten zu decken. Wie hoch diese gedeckelt sein soll, bleibt bislang offen.
Kleinlein hat Zweifel an echter Kostensenkung
Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), bezweifelt, dass ein Zillmerverbot die Vertriebskosten nachhaltig drücken wird. Seiner Einschätzung nach werden Versicherer weiterhin versuchen, hohe Vertriebsvergütungen zu zahlen. Nach § 138 VAG müsse ein Lebensversicherer seine Policen so kalkulieren, dass er „allen seinen Verpflichtungen nachkommen kann“. In der Praxis funktioniere das jedoch nicht vollständig. „Branchenweit sind etwa ein Drittel aller Abschlusskosten nicht über das Zillmerverfahren abgedeckt“, moniert Kleinlein.
Neben dem klassischen Zillmern würden Versicherer weitere Abschlusskosten verbuchen, die nicht einzelnen Neuverträgen zugeordnet, sondern über das Geschäftsergebnis ausgeglichen würden. „Konkret sind allein 2023 über drei Milliarden Euro an solchen Kosten angefallen, die über das erlaubte Zillmern hinausgehen“, so der Aktuar. Diese Kosten würden über die Überschussbeteiligung dem Gesamtkollektiv angelastet. Umgerechnet seien das im Jahr 2023 rund 40 Euro je Vertrag gewesen, die nicht als Überschuss gutgeschrieben wurden, sondern zur Finanzierung von Provisionen dienten.
Es wäre nicht der erste Eingriff der Politik in die Abschlusskosten der Versicherungswirtschaft. Denn bereits das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) von 2014 hatte die Möglichkeiten zur Verrechnung von Abschlusskosten eingeschränkt. Der zulässige Höchstzillmersatz wurde damals von 40 auf 25 Promille der Beitragssumme abgesenkt. Die erhoffte deutliche Kostensenkung blieb jedoch aus. „2014 sank der Zillmersatz von 4 Prozent auf 2,5 Prozent und trotzdem sanken die Abschlusskosten gerad mal von 5 Prozent auf 4,9 Prozent“ so Kleinlein.
Laut Map-Report sank die Abschlusskostenquote von 5,2 Prozent im Jahr 2010 auf 4,5 Prozent im Jahr 2023 und damit deutlich weniger als von der BaFin gewünscht. Zwischen den Anbietern gibt es zudem teilweise
Kleinlein kritisiert zudem strukturelle Unterschiede im Wettbewerb: Versicherer könnten Abschlusskosten über das Kollektiv ausgleichen. Banken oder Fondsgesellschaften hätten diese Möglichkeit nicht. „Wir brauchen entweder eine Aufsicht, die sicherstellt, dass Versicherungsunternehmen auskömmlich und redlich kalkulieren, oder wir brauchen eine Provisionsbeschränkung in der geförderten Altersvorsorge“, so der Aktuar.
Gleichzeitig entsteht eine neue Debatte um die Beratungspflicht. Anders als Versicherer unterliegen Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften beim Vertrieb geförderter Altersvorsorgeprodukte nicht der Beratungspflicht nach § 6 VVG. Auch das geplante Reformgesetz sieht keine entsprechende Pflicht vor, wenn das Standardprodukt künftig ohne Versicherungsmantel vertrieben wird. Der Versichererverband GDV forderte zuletzt, die Beratungspflicht auch bei Versicherungsprodukten auszusetzen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Vermittlerverbände hingegen warnten im Zuge dessen vor einem möglichen Beratungsabbau. Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte könnten künftig ohne qualifizierte Beratung vertrieben werden. Gerade bei langfristigen Verträgen sei Beratung für viele Kundengruppen essenziell. Sie fordern daher, die Beratungspflicht auf alle Anbieter auszuweiten.