Umwelthaftpflichtversicherung und Klimakrise: Systemische Risiken im Versicherungsmodell

Quelle: ChatGPT

Die Umwelthaftpflichtversicherung gilt als Fortschritt. Doch sie wurde für Unfälle gebaut, nicht für die Klimakrise. Wenn Emissionen legal, kalkulierbar und versicherbar bleiben, entsteht ein strukturelles Paradox. Ist die Branche noch Reparaturbetrieb oder ist längst Teil des Problems, fragt der ehemalige Versicherungsmanager Alwin W. Gerlach.

Die Umwelthaftpflichtversicherung gilt als zivilisatorischer Fortschritt. Sie entstand aus dem richtigen Impuls. Wer Umwelt schädigt, soll haften. Wer haftet, muss leistungsfähig sein. Versicherung sichert diese Leistungsfähigkeit. Das System wirkt in sich geschlossen. Der Gesetzgeber definiert Grenzwerte, Unternehmen operieren innerhalb dieser Grenzwerte, Versicherer decken die Haftungsfolgen. Recht, Wirtschaft, Risiko, sauber verzahnt. Doch genau diese Geschlossenheit verdeckt das Problem. Denn dieses System wurde konstruiert für punktuelle Schäden, für klar abgrenzbare Ereignisse, für kalkulierbare Haftung. Es wurde nicht entworfen für eine Welt, in der sich Umweltbelastungen kumulieren, verstärken und globale Kettenreaktionen auslösen. Die Umwelthaftpflicht war Antwort auf industrielle Unfälle. Die Klimakrise ist das Resultat industrieller Normalität. Und hier beginnt die Unbequemlichkeit.

Grenzwerte, politische Setzungen, keine ökologischen Wahrheiten

Grenzwerte schaffen Rechtssicherheit. Sie ermöglichen Investitionen. Sie verhindern Willkür. Doch Grenzwerte sind keine naturgesetzlichen Schwellen. Sie sind politische Setzungen, Ergebnis von Verhandlungen zwischen Umweltforschung, Wirtschaftsinteressen und technischer Machbarkeit. Ein Grenzwert bedeutet nicht „unschädlich“. Er bedeutet „derzeit akzeptiert“. Emissionen unterhalb eines Grenzwertes bleiben Emissionen. Sie akkumulieren. Sie reagieren chemisch. Sie wirken systemisch. Wenn hundert Anlagen jeweils legal emittieren, entsteht eine Gesamtbelastung, die kein einzelnes Unternehmen verursacht, aber alle gemeinsam. Die Atmosphäre kennt keine juristischen Definitionen. Der Boden prüft keine Gesetzestexte. Das Klima reagiert nicht auf politische Mehrheiten. Und dennoch basiert das Haftungs- und Versicherungssystem exakt auf diesen politischen Grenzziehungen. Das ist kein Zufall. Es ist ein strukturelles Arrangement.

Das Ende der Illusion vom Zufallsrisiko

Versicherung funktioniert über Streuung. Sie braucht Unsicherheit, Varianz, statistische Berechenbarkeit. Doch die Klimakrise ist kein singuläres Ereignis. Sie ist eine systemische Entwicklung. CO₂-Emissionen erhöhen die globale Temperatur mit wissenschaftlicher Sicherheit. Feinstaub erhöht die Krankheitslast mit epidemiologischer Evidenz. Stickstoffeinträge verändern Ökosysteme mit messbarer Konsequenz. Rückversicherer wie Munich Re dokumentieren seit Jahren steigende Schadenfrequenzen durch klimabedingte Extremereignisse. Hitzewellen, Starkregen, Dürren, Waldbrände, die Statistik ist eindeutig. Doch das eigentliche Problem liegt tiefer. Wenn Emissionen flächendeckend und dauerhaft erfolgen, entsteht kein streubares Risiko. Es entsteht eine kollektive Exposition. Schäden treffen nicht wenige, sondern viele, gleichzeitig oder zeitversetzt. Versicherung kann vieles tragen. Systemische Selbstverstärkung jedoch sprengt das klassische Modell. Die unbequeme Wahrheit lautet: Wir versichern nicht mehr nur Unfälle. Wir versichern ein Muster.

Kapitalallokation ist Macht

Große Versicherungsgruppen wie Allianz, HDI und Zurich Insurance Group sind keine Randakteure. Sie sind globale Kapitalallokatoren. Mit jeder Zeichnung entscheiden sie, welche Industrien als tragfähig gelten, welche Geschäftsmodelle versicherbar bleiben, welche Risiken als akzeptabel definiert werden. Versicherung ist niemals neutral. Sie stabilisiert Strukturen oder sie verändert sie. Wenn emissionsintensive Branchen weiterhin umfassend kalkulierbar versicherbar bleiben, wird Transformation verlangsamt, nicht aus böser Absicht, sondern aus Systemlogik. Denn solange Haftungsfolgen finanzierbar bleiben, entsteht kein maximaler Druck zur radikalen Prävention. Das ist der Kern des Paradoxons.

Moral Hazard im Zeitalter der Klimakrise

Der klassische Moral-Hazard-Gedanke lautet, dass der Versicherte risikoreicher handelt, wenn er geschützt ist. Im Umweltkontext wird diese Dynamik subtiler, aber nicht harmloser. Wenn Emissionen innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt sind und ihre potenziellen Haftungsfolgen versichert werden können, wird Umweltbelastung ökonomisch integrierbar. Sie wird kalkulierbar, budgetierbar, Bestandteil der Kostenstruktur. Versicherer fördern Umweltzerstörung nicht aktiv. Aber sie machen sie finanzierbar. Und Finanzierbarkeit ist in einer Marktwirtschaft ein machtvoller Hebel. In einer Phase ökologischer Kipppunkte reicht bloße Kalkulation nicht mehr aus.

Versicherbarkeit versus Gewissheit

Versicherbarkeit setzt Unsicherheit voraus. Doch die Klimadynamik ist keine offene Variable mehr. Temperaturanstieg, Meeresspiegel, Extremwetterintensität, all das ist prognostiziert, modelliert, statistisch untermauert. Wenn ein Risiko nicht mehr zufällig, sondern strukturell ist, verändert sich seine Qualität. Dann ist es kein Ereignisrisiko mehr, sondern ein Trendrisiko. Kein singulärer Schaden, sondern eine systematische Verschiebung. Die Frage lautet nicht mehr, ob Schäden eintreten. Die Frage lautet nur noch, wann und in welchem Ausmaß. Kann ein solches Risiko im klassischen Sinne versichert werden oder wird Versicherung hier zur bloßen Finanzierungsarchitektur für erwartbare Verluste? Diese Frage ist keine theoretische. Sie betrifft Solvabilität, Kapitalanforderungen, Rückversicherungskosten und langfristige Geschäftsmodelle. Die Klimakrise ist kein externer Faktor. Sie ist ein bilanzielles Ereignis.

Die strategische Zumutung

Die Branche steht vor einer Entscheidung, die sie bislang nur halbherzig diskutiert: Soll sie weiterhin Risiken bepreisen oder beginnen, bestimmte Risiken als systemisch untragbar zu definieren? Das würde bedeuten, emissionsintensive Geschäftsmodelle massiv zu verteuern, Deckung an verbindliche Transformationspfade zu koppeln, kumulative Exponierungen explizit zu begrenzen, bestimmte Branchen konsequent auszuschließen. Das wäre unbequem. Es würde Marktanteile kosten. Es würde Widerstand provozieren. Aber es würde auch zeigen, dass Versicherung mehr ist als Schadensfinanzierung, nämlich Steuerungsinstrument. Die Branche verfügt über Daten, Modelle, Kapitalmacht. Sie weiß, wie sich Klimarisiken entwickeln. Wer dieses Wissen besitzt, kann sich nicht dauerhaft auf juristische Mindeststandards zurückziehen. Rechtmäßigkeit ist nicht gleich Zukunftsfähigkeit.

Transparenz als Bewährungsprobe

Nachhaltigkeitsberichte sind umfangreich, ESG-Ratings werden kommuniziert, Klimastrategien werden formuliert. Doch die entscheidende Frage bleibt oft unbeantwortet: Wie hoch ist die tatsächliche Exponierung gegenüber emissionsintensiven Industrien? Wie verändern sich Schadenquoten im Kontext klimatischer Verschiebungen? Welche Underwriting-Entscheidungen wurden konkret verschärft? Aggregierte Zahlen schaffen Intransparenz. Transparenz schafft Verantwortung. Eine Branche, die Stabilität verspricht, darf strukturelle Risiken nicht hinter bilanziellen Sammelposten verbergen.

Das strukturelle Paradox und die Entscheidung

Am Ende verdichtet sich die Debatte zu einem Paradox. Wir wissen, dass Emissionen Schäden verursachen. Wir setzen Grenzwerte, die Emissionen legitimieren. Wir versichern die Haftungsfolgen dieser Emissionen. Rechtlich ist das konsistent. Ökonomisch ist es funktional. Ökologisch ist es widersprüchlich. Die Versicherungswirtschaft ist damit nicht Beobachter, sondern Teil eines Systems, das seine eigene Schadenbasis stabilisiert. Sie trägt nicht allein die Verantwortung für die Klimakrise. Aber sie trägt Verantwortung für die Art, wie mit ihr umgegangen wird.

Die Klimakrise ist keine abstrakte Zukunftsdebatte mehr. Sie ist Realität in Schadenbilanzen, Rückversicherungspreisen und Kapitalmärkten. Versicherung entstand, um Unsicherheit zu tragen. Doch wir leben in einer Phase, in der zentrale ökologische Entwicklungen keine Unsicherheiten mehr sind, sondern Prognosen.

Die Branche kann weiterhin Schäden kalkulieren und sich auf juristische Zulässigkeit berufen. Oder sie kann anerkennen, dass sie an einem Hebel sitzt, der über Transformation oder Verzögerung entscheidet. Neutralität ist in diesem Kontext eine Illusion. Wer systemische Risiken finanziell integrierbar macht, beeinflusst ihre Persistenz. Die Frage lautet daher nicht mehr, ob Umwelthaftpflicht rechtlich zulässig ist. Die Frage lautet, ob das gegenwärtige Modell klimakompatibel ist oder ob wir gerade die Fortsetzung eines Zustands versichern, dessen Folgekosten wir selbst tragen müssen. Die Branche muss entscheiden, ob sie Reparaturbetrieb bleibt oder Risikoverantwortung neu definiert. Zur Frage wann? Sofort.