Aktivrente: Betriebliche Altersversorgung im Rentenalter fortführen

Quelle: ChatGPT

Mit der neuen Aktivrente eröffnen sich für Beschäftigte neue Spielräume in der betrieblichen Altersversorgung. Wer seine bAV fortführt, kann doppelt profitieren.

Mit dem Gesetz zur Aktivrente will der Gesetzgeber Anreize setzen, auch nach Eintritt in die gesetzliche Rente weiter berufstätig zu bleiben. Was bislang vor allem arbeitsmarktpolitisch diskutiert wurde, eröffnet nun auch neue Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Denn wer im Ruhestand weiterarbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen seine bestehende bAV fortführen und damit steuerlich begünstigt zusätzlich vorsorgen. Darauf weist die DCS Deutsche Clearing-Stelle hin.

Insbesondere bei Entgeltumwandlungen über Direktversicherungen oder Pensionskassen sei es häufig möglich, bestehende Verträge weiterzuführen. Für Arbeitgeber ergibt sich daraus die Chance, ihren Beschäftigten auch im Rentenalter eine attraktive Vorsorgelösung anzubieten.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre bAV-Leistungen mit Eintritt in die gesetzliche Rente abrufen. Alternativ besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag weiter zu besparen. Das geht allerdings nur, wenn das ursprünglich vereinbarte Versicherungsende noch nicht erreicht ist. Viele Versicherer bieten zudem die Option, die Laufzeit bestehender Verträge zu verlängern.

Damit bleibt es auch während der Aktivrente möglich, Beiträge einzuzahlen. Häufig kommt hier auch ein Arbeitgeberzuschuss hinzu. „Wer auch während der Aktivrente in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, profitiert zum einen vom langfristigen Vermögensaufbau, außerdem auch kontinuierlich von den Zuschüssen des Arbeitgebers – daher ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit in vielen Fällen anzuraten“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutschen Clearing Stelle. Gerade wenn noch mehrere Jahre bis zum Vertragsende verbleiben, könne sich der zusätzliche Kapitalaufbau deutlich positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirken.

Da im Rahmen der Aktivrente keine Beiträge zur Arbeitslosen- und gesetzlichen Rentenversicherung mehr anfallen, könnten auch die eingesparten Beträge gezielt in eine bAV investiert werden. Zudem lassen sich durch Einzahlungen in eine bAV Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren.

Umgekehrt ist es auch möglich, eine bAV-Rente bereits zu beziehen und gleichzeitig weiterhin ein Gehalt als Aktivrentner zu erhalten. Allerdings sind hierbei steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Eine individuelle Analyse der Steuer- und Abgabenlast sei daher ratsam, um unerwartete Mehrbelastungen zu vermeiden.

Die DCS Deutsche Clearing Stelle formuliert drei zentrale Handlungsempfehlungen für Aktivrentner:

  1. Fortführung der bAV prüfen: Rentner, die weiterarbeiten, sollten prüfen, ob sie Beiträge in ihren bestehenden bAV-Vertrag einzahlen können. So bleiben Arbeitgeberzuschüsse und steuerliche Vorteile erhalten.
  2. Laufzeitverlängerung in Betracht ziehen: Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit kann helfen, die Auszahlung flexibel an die persönliche Lebens- und Einkommenssituation anzupassen. Die Abstimmung mit dem Versicherer sollte idealerweise über den Arbeitgeber erfolgen.
  3. Steuer- und Abgabenlast analysieren: Der parallele Bezug von gesetzlicher Rente, Gehalt und gegebenenfalls bAV-Leistungen kann Auswirkungen auf die individuelle Steuer- und Sozialversicherungssituation haben. Eine professionelle Beratung schafft Klarheit.