Die gesetzlichen Krankenkassen machen Ernst und ziehen vor Gericht. 79 Klageverfahren sollen klären, ob der Bund zu wenig für Bürgergeldbezieher zahlt. Es geht um Milliarden von Euro und um die Grundsatzfrage, wer das Solidarsystem finanziert.
Der Konflikt um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spitzt sich zu. Der GKV-Spitzenverband hat bei Landessozialgerichten die Begründungen zu 79 Klageverfahren eingereicht. Ziel ist es, den Bund zur aus Sicht der Kassen unzureichenden Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern zu verpflichten. Mittelfristig streben die Krankenkassen sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.
Im Zentrum des Streits steht die monatliche Pauschale, die der Bund für gesetzlich versicherte Bürgergeldempfänger an den Gesundheitsfonds überweist. Diese liegt derzeit bei etwas mehr als 100 Euro. Nach Auffassung der Kassen deckt dieser Betrag die tatsächlichen Gesundheitskosten jedoch nicht annähernd ab. Die Differenz müsse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über höhere Beiträge getragen werden.
„Wir machen Ernst und haben dem Gericht jetzt unsere Klagebegründungen vorgelegt“, sagt Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin im GKV-Spitzenverband, gegenüber dem "Handelsblatt". Seit Jahren wälze die Politik die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern auf die Beitragszahler ab. „Leidtragende sind die 75 Millionen gesetzlich Versicherten durch weniger Netto vom Brutto und ihre Arbeitgeber durch steigende Arbeitskosten.“ Diese Ungerechtigkeit müsse ein Ende haben.
Verfassungsfrage: Wer trägt die Daseinsvorsorge?
Aus Sicht der Kassen handelt es sich bei der medizinischen Versorgung von Bürgergeldbeziehern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie gehöre zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum und sei damit staatliche Daseinsvorsorge und müsse daher steuerfinanziert getragen werden. Brisant ist zudem ein Vergleich: Während der Bund für gesetzlich Versicherte 144,04 Euro monatlich zahlt, erhalten privat versicherte Bürgergeldbezieher Zuschüsse von bis zu 508,59 Euro. Das ist mehr als das Dreifache. Auch hierin sehen die Kassen eine Ungleichbehandlung.
„Der nächste Schritt im Klageverfahren ist getan“, erklärt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter im GKV-Spitzenverband. Eine schnelle Entscheidung sei von der Bundesregierung dringend nötig. „Damit saniert sie teilweise den Bundeshaushalt auf Kosten der Beitragszahler“, so Klemens. Das wolle man nicht länger hinnehmen. Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase wachsender finanzieller Anspannung. Trotz eines Sparpakets von zwei Milliarden Euro haben mehr als 40 Krankenkassen zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag erhöht. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein Zusatzbeitrag. Dieser liegt inzwischen im Schnitt bei rund 3,1 Prozent und damit höher als die ursprüngliche Schätzung von 2,9 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diese Last jeweils zur Hälfte.
Die Kassen argumentieren, dass versicherungsfremde Leistungen den Gesundheitsfonds massiv belasten. Eine Studie des WIG2-Instituts beziffert die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im Jahr 2023 auf 59,8 Milliarden Euro bei Gesamtausgaben von 305,3 Milliarden Euro. Rechnerisch entspricht das rund 740 Euro pro gesetzlich Versichertem und Jahr. Eine kostendeckende Bundespauschale hätte laut Berechnungen bereits 2022 bei etwa 311 Euro pro Monat liegen müssen. Tatsächlich deckten die Zuschüsse damals nur 39 Prozent der tatsächlichen Ausgaben.
Nicht alle Experten teilen jedoch die Argumentation der Kassen uneingeschränkt. Der Gesundheitsökonom David Matusiewicz hält zwar Teile der Kritik für nachvollziehbar, warnt aber vor Folgewirkungen. Schließlich gäbe es diverse versicherungsfremde Leistungen. Gute Beispiele seien die Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern. „Wenn man eine davon für verfassungswidrig erklärt, dürfte es nicht lange dauern, bis weitere diesen Status erhalten.“ Die Mitfinanzierung gehöre zum Prinzip des Solidarsystems. Aus seiner Sicht würde es ausreichen, den Bundeszuschuss dynamisch anzupassen.
Auch in der Politik wächst der Druck. Selbst der Bundesrat fordert inzwischen Nachbesserungen. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen hält es für möglich, dass die Klagen Erfolg haben könnten: „Juristisch spricht einiges dafür.“