Die Riester-Rente soll 2027 abgelöst werden. Der Bundesrat begrüßt den Neustart, warnt aber vor zu hohen Kosten. Vor allem Geringverdiener und junge Menschen stehen im Fokus der Reform.
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge neu aufstellen und die Riester-Rente zum 1. Januar 2027 ablösen. Ziel ist ein einfacher, kostengünstiger und renditestarker Neuanfang, der insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Vorsorge ermöglichen soll. Der Bundesrat unterstützt diese Stoßrichtung grundsätzlich und meldet zugleich deutliche Bedenken an.
Kritisch sehen die Länder vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Kostenobergrenze. Eine zulässige durchschnittliche Renditeminderung von bis zu 1,5 Prozent pro Jahr widerspreche dem Anspruch eines besonders transparenten und verbraucherfreundlichen Produkts. Gerade bei langfristiger Vorsorge könnten solche Kosten die Erträge spürbar schmälern und damit das Vertrauen in das neue System belasten.
Zugleich sprechen sich die Länder für eine deutlich breitere Förderung aus. Vorgeschlagen wird, den Kreis der Förderberechtigten über Arbeitnehmer hinaus auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter zu erweitern. Zudem soll die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von bislang 1.800 Euro auf 3.000 Euro steigen. Ergänzend regen die Länder an, den Zugang zu einem kostengünstigen Altersvorsorgedepot weiter zu vereinfachen. Dies könne etwa über einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag geschehen.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform insbesondere das Ziel, Geringverdiener stärker zu entlasten. Künftig soll die starre Grundzulage von 175 Euro durch eine beitragsabhängige Förderung ersetzt werden. Für Einzahlungen bis zu 1.200 Euro sind Zuschüsse von 30 Cent pro Euro vorgesehen, ab 2029 sogar 35 Cent. Für weitere Einzahlungen bis zu 600 Euro sollen 20 Cent pro Euro gezahlthlten. Der maximal geförderte Eigenbeitrag bleibt damit zunächst bei 1.800 Euro pro Jahr.
Vorgesehen ist zudem eine klare Produktstruktur. Anbieter müssten mindestens ein Standardprodukt offerieren. Dabei solle es sich um ein einfaches Vorsorgedepot mit begrenzten Kosten und klaren Standardeinstellungen handeln. Daneben sollen Produkte ohne Garantievorgaben möglich sein, die höhere Renditechancen bieten, aber auch stärkere Schwankungen zulassen.
Ein weiterer Baustein ist die geplante Frühstart-Rente. Kinder und Jugendliche sollen ein eigenes Anlagedepot erhalten, das mit einem staatlichen Zuschuss von monatlich zehn Euro ausgestattet wird. Ziel sei es, frühzeitig Kapital aufzubauen und junge Menschen an langfristige Vorsorge heranzuführen.
Die steuerliche Förderung soll grundsätzlich erhalten bleiben. Neben den Zulagen soll auch der Sonderausgabenabzug weiter gelten, gleichzeitig will die Bundesregierung das Fördersystem insgesamt vereinfachen. Wie stark die Vorschläge der Länder noch in den Gesetzentwurf einfließen, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Nach einer möglichen Überarbeitung durch die Bundesregierung liegt der Ball beim Bundestag. Anschließend ist erneut der Bundesrat gefragt.