Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, klarere Anreize für Arbeit: Die Sozialstaatskommission legt 26 Reformvorschläge vor. Der Bericht skizziert einen tiefgreifenden Umbau steuerfinanzierter Sozialleistungen. Ziel ist ein moderner, effizienter und verständlicher Sozialstaat. Arbeitsministerin Bärbel Bas wünscht sich neben einem gerechten Sozialstaat auch weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung und schnellere Entscheidungen.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag eine größere Aufgabe gestellt: Eine Sozialstaatsreform. Denn aktuell sind viele soziale Leistungen sind unzureichend aufeinander abgestimmt. „Wir wollen Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag", heißt es im Koalitionsvertrag.
Nun hat die Kommission zur Sozialstaatsreform einen umfangreichen Reformfahrplan vorgelegt, der den deutschen Sozialstaat grundlegend verändern soll. In ihrem Abschlussbericht formuliert sie 26 konkrete Empfehlungen, mit denen steuerfinanzierte Sozialleistungen einfacher, digitaler und weniger bürokratisch ausgestaltet werden sollen. Ein wichtiger Punkt dabei war, das soziale Schutzniveau nicht zu senken. Ziel ist es, sowohl Bürger als auch Verwaltungen spürbar zu entlasten und den Sozialstaat zukunftsfähig aufzustellen.
Im Zentrum der Vorschläge steht zunächst eine Neusystematisierung der Sozialleistungen. Die bislang stark zersplitterten Zuständigkeiten sollen in einem einheitlicheren System gebündelt werden. Statt verschiedener Behörden, Anträge und Anspruchsprüfungen sollen Leistungsberechtigte künftig klarere Strukturen und möglichst einheitliche Anlaufstellen vorfinden. Damit will die Kommission sogenannte „Drehtüreffekte“ vermeiden, bei denen Menschen zwischen unterschiedlichen Sozialleistungen und Ämtern wechseln müssen, ohne nachhaltige Unterstützung zu erfahren.
Ein zweites zentrales Handlungsfeld betrifft die Erwerbsanreize. Die Kommission schlägt vor, bei Vollzeit- und vollzeitnaher Beschäftigung künftig weniger Einkommen auf Sozialleistungen anzurechnen. Arbeit soll sich damit stärker lohnen, ohne dass Leistungsbeziehende befürchten müssen, durch zusätzliche Erwerbstätigkeit nur geringe finanzielle Vorteile zu haben. Ziel ist es, den Übergang aus dem Leistungsbezug in den Arbeitsmarkt attraktiver und planbarer zu gestalten.
Darüber hinaus fordert der Bericht weitreichende Rechtsvereinfachungen. Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und einheitlichere Begriffsdefinitionen sollen die Komplexität des Sozialrechts reduzieren. Für die Mitarbeitenden in den Verwaltungen bedeutet das weniger Einzelfallprüfungen und mehr Zeit für ihre Kernaufgabe: Menschen gezielt zu beraten und in Beschäftigung zu bringen. Für Leistungsbeziehende soll das System verständlicher und transparenter werden.
Besonders ambitioniert sind die Vorschläge zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Sozialleistungen sollen künftig über ein zentrales, digitales Portal beantragt werden können. Notwendige Daten sollen Behörden im Hintergrund austauschen, sodass Bürger ihre Informationen nicht immer wieder neu einreichen müssen. Prozesse könnten stärker automatisiert ablaufen und perspektivisch auch durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz unterstützt werden. Der Sozialstaat soll damit nicht nur effizienter, sondern auch nutzerfreundlicher werden.
Die Kommission empfiehlt, mit der Umsetzung der Maßnahmen zügig zu beginnen, um kurzfristig sichtbare Verbesserungen zu erzielen. Der Bericht macht deutlich: Es geht nicht um einzelne Stellschrauben, sondern um einen strukturellen Umbau des Sozialstaats. Ob und wie schnell die Vorschläge politisch umgesetzt werden, dürfte maßgeblich darüber entscheiden, wie leistungsfähig, verständlich und akzeptiert der Sozialstaat in den kommenden Jahren sein wird.
Die 26 Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform
- Einheitliches Sozialleistungssystem schaffen: Zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen sollen in einem neuen, einheitlichen Sozialleistungssystem gebündelt werden, um Zersplitterung und Parallelstrukturen zu beenden.
- Einheitliche Verwaltungsstruktur etablieren: Bürger sollen künftig nur noch eine zentrale Anlaufstelle für existenzsichernde Sozialleistungen haben („Leistungen aus einer Hand“).
- Persönliche Beratung vor Ort bündeln: Die soziale Beratung soll stärker gebündelt und besser verzahnt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Qualität zu sichern.
- Einheitliches Sozialleistungsgesetz prüfen: Langfristig soll ein materiell-rechtlich einheitliches Sozialleistungsgesetz geschaffen werden, auch ohne zwingende Grundgesetzänderung.
- Geringere Einkommensanrechnung bei Erwerbstätigkeit: Bei Vollzeit- und vollzeitnaher Beschäftigung soll weniger Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.
- Übergänge zwischen Leistungsbezug und Arbeit erleichtern: Wechsel zwischen Erwerbstätigkeit und Leistungsbezug sollen einfacher, schneller und unbürokratischer erfolgen.
- Einheitliche Freibetrags- und Einkommensregelungen: Freibeträge und Anrechnungslogiken sollen über verschiedene Sozialleistungen hinweg harmonisiert werden.
- Leistungsbezug auch bei schwankendem Einkommen stabilisieren: Insbesondere bei Selbstständigen und atypischer Beschäftigung sollen Leistungsschwankungen reduziert werden.
- Einführung von Bagatellgrenzen bei Rückforderungen: Kleine Rückforderungsbeträge sollen nicht mehr verfolgt werden, um Verwaltung und Betroffene zu entlasten.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe vereinfachen: Beantragung und Nachweise für Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen deutlich vereinfacht und digitalisiert werden.
- Kindergeld antragslos auszahlen: Das Kindergeld soll künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden – ohne gesonderten Antrag.
- Verwaltung des Kindergelds weiter zentralisieren: Die Zuständigkeiten sollen stärker gebündelt werden, um Effizienzgewinne zu erzielen.
- Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen beenden: Doppelleistungen mit gegenseitiger Anrechnung sollen vermieden werden.
- Unterhaltsrückgriff zentralisieren: Der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Personen soll in spezialisierten zentralen Stellen erfolgen.
- Weitere Rechtsvereinfachungen im SGB II: Kurzfristige Vereinfachungen sollen Jobcenter spürbar entlasten (z. B. bei Vermögens- und Einkommensprüfungen).
- Weitere Rechtsvereinfachungen im SGB XII: Auch in der Sozialhilfe sollen Verfahren vereinfacht und standardisiert werden.
- Dauerhaften Dialogprozess mit Ländern und Kommunen fortführen: Bund, Länder und Kommunen sollen kontinuierlich an Rechtsvereinfachungen arbeiten.
- Plattformbasierte Sozialverwaltung („Government-as-a-Platform“) einführen: Ein gemeinsamer „Deutschland-Stack“ soll digitale Basisdienste für alle Sozialleistungen bereitstellen.
- Einheitliches digitales Sozialleistungsportal schaffen: Sozialleistungen sollen über ein zentrales Portal beantragt und verwaltet werden können.
- Datenaustausch zwischen Behörden automatisieren: Bürger sollen Daten nicht mehrfach angeben müssen („Once-Only-Prinzip“).
- Modulare IT-Architektur aufbauen: Digitale Fachverfahren sollen modular, interoperabel und skalierbar gestaltet werden.
- Automatisierte Entscheidungen dort zulassen, wo rechtlich möglich: Standardfälle sollen weitgehend automatisiert bearbeitet werden können.
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Prozessunterstützung prüfen: KI soll insbesondere bei Plausibilitätsprüfungen und Vorentscheidungen unterstützen.
- Digitale Identitäten und Nachweise konsequent nutzen: Bestehende digitale Identitätslösungen sollen stärker in Sozialverfahren integriert werden.
- Digitale Kompetenzen in Verwaltungen stärken: Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen sollen die digitale Transformation begleiten.
- Zügige Umsetzung der Reformen starten: Die Kommission empfiehlt, unverzüglich mit der Umsetzung zu beginnen, um schnell spürbare Entlastungen zu erreichen.
„Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten. Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen! Dabei ist der Kommission klar, dass das soziale Schutzniveau bewahrt bleibt. Ich danke der Kommission für die guten Empfehlungen und appelliere an alle in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam mit uns beherzt an die Umsetzung zu gehen.", sagt Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales.